Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2/3?

3 Antworten

Deshalb gibts ja Absatz 3. Da wird nur Geschlecht genannt. Also bezieht das auch nichtbinäre, intergeschlechtliche und binäre Transpersonen mit ein, und das diese Auslegung korrekt ist ist von offizieller Seite aus bestätigt. Insbesondere, weil das GG sich hier auf die Menschenrechtsverordnung bezieht und diese wiederholt als 'Geschlecht bezieht sich auch auf transidente Personen' von dazu befugten Personen ausgelegt wurde.

Männer und Frauen sind nur explizit genannt, weil das in den späten 40ern eben ein brandaktuelles Thema war. Durch den Krieg sind insbesondere junge Männer zwischen 18 und 30 Mangelware gewesen und junge Frauen mussten plötzlich die Jobs machen dürfen, die davor nur Männer machen durften. Deutschland war gezwungen, den politischen Fokus darauf zu legen.

Zudem wurde die Erinnerung daran, das nichtbinäre und genderqueere Menschen in der Weimarer Republik vollkommen normal waren von den Nazis ausgelöscht. Was denkst du denn, was die Bücher waren, die verbrannt wurden? Es war nicht die Raupe Nimmersatt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin bisexuell und nichtbinär & kenne viele andere 'Queere'.

Der Text der Artikel ist veraltet - war er schon 1949!

Wenn man "Männer und Frauen" durch "Alle Menschen" ersetzen würde - dann wäre alles in bester Ordnung. Denn dann MÜSSTEN auch alle menschen gleichberechtigt behandelt werden gemäß Absatz 3.

Aber leider steht die Änderung des Absatzes 3 derzeit nicht auf der politischen Agenda.

Ganz klar gesagt: Man kann nicht in der Bundesrepublik Deutschland ein drittes Geschlecht einführen ("Divers") ohne dieses mit Mann und Frau gleichzustellen. Genau das ist aber geschehen - ein massiver politischer Fehler!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

ich sehe es einfach so: gemeint sind alle Bürger

da keiner benachteiligt werden darf, darf logischerweise auch keiner bevorzugt werden