Grundbucheintrag des Sohnes löschen?
Hallo und einen schönen Guten Abend.
Folgende Situation: Meine Schwiegermutter hat nach dem Ableben von meinem Schwiegervater ihren einzigsten Sohn ins Grundbuch mit eintragen lassen .Jetzt ist auf Grund privater Streitigkeiten die Situation aufgetreten dass Sie das Haus verkaufen will. Kann Sie so ohne weiteres Ihren Sohn aus den Grundbuch löschen lassen und das Haus mit Grundstück einfach so verkaufen?
7 Antworten
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Ohne weiteres konnte deine Schwiegermutter den Sohn nicht eintragen lassen. War er vielleicht Miterbe? Dann kommt er natürlich in das Grundbuch.
Sie kann das Haus nur mit dem Sohn vor einem Notar verkaufen. Will er es nicht, dann muss sie die Zwangsversteigerung betreiben. Aber auch dann bekommt der Sohn den Anteil am Verkaufserlös. Er ist Miteigentümer, da kann er nicht einfach raus gekegelt werden,
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Ohne weiteres natür nicht. Er ist Miteigentümer des Grundstücks. Das wird er wohl nicht durch gutherzigkeit der Mutter geworden sein, sondern schlicht weil er es vom Vater geerbt hat.
Das Grundstück kann daher nur mit seiner Zustimmung verkauft werden und ihm steht ein entsprechender Anteil der Erlöses zu.
Würde er darauf jetzt zugunsten der Mutter Verzichten läge wohl eine steuerpflichtige Schenkung vom Sohn an die Mutter vor. Da gibt es nur einen Freibetrag von 100.000€. Das könnte also auch noch Steuern auslösen.
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nach dem Ableben von meinem Schwiegervater
Da wird er wohl Erbe geworden sein. Damit ist er Miteigentümer.
Kann Sie so ohne weiteres Ihren Sohn aus den Grundbuch löschen lassen und das Haus mit Grundstück einfach so verkaufen?
Nein, natürlich nicht. Er hat da Mitspracherecht und bekommt bei einem Verkauf seinen Anteil.
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Ich gehe mal davon aus, dass nach dem Ableben des Vaters das Grundbuch infolge Erbfalles (gesetzlich oder testamentarisch) hinsichtlich des Anteiles des Vaters auf Antrag berichtigt wurde. "Einfach so" eintragen konnte sie ihn ja nicht.
Wenn bezüglich des väterlichen Anteiles eine Erbengemeinschaft besteht, kann jeder Erbe die Auflösung der Gemeinschaft verlangen, wenn freiwillig nichts geht müsste Teilungsversteigerung beantragt werden.
bei einvernehmlicher Auseinandersetzung ist notarieller Vertrag erforderlich.
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Wenn der Sohn da mit einverstanden ist kann sie ihn löschen. Ohne weiteres wird das nicht gehen.