Grafikkarte und Cpu von Südkorea nach Deutschland mitnehmen?

2 Antworten

Du hast 430 Euro Freibetrag beim Zoll. Sobald du Neuware im Wert von mehr einführst, solltest du es anmelden (roter Durchgang), und die Steuern nachzahlen. Aber dann geht alles in Ordnung. Wichtig, lass dir Quittungen geben und nimm die mit, damit du einen Nachweis der Preise hast.

Die wahrscheinlichkeit bei Elektronik / PC Bauteilen sind hoch kontrolliert zu werden. Höchst wahrscheinlich wirst du bereits beim Abflug in Südkorea markiert im System, weil dein Reisegepäck beim Scan auffällig war. Elektronik erkennt man da sehr gut. Da könnte es sehr wahrscheinlich sein, dass man dich in Deutschland sofort abfängt, wenn du den grünen Durchgang passierst. Und dann wird es doppelt so teuer (du musst die Steuern nachzahlen + dasselbe als Strafe; übersteigt das ganze eine bestimmte Grenze, gibt es eine Strafanzeige noch dazu wegen Steuerhinterziehung, soviel ich weiß).

>Und was denkt ihr ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich überhaupt kontrolliert werde?

Im Kaufhaus wird man auch am Ausgang nicht kontrolliert. Und dennoch gehen viele freiwillig zur Kasse.

Hebe alle Belege auf. Wenn diese zusammen EUR 430 überschreiten gehe bei der Ankunft in DE zum Roten Kanal und melde es an. Du zahlst dann 19% deutsche MwSt.

Hier sollte man vorher mal rechnen ob es es nicht vielleicht billiger wird sich die Ware direkt aus Korea nach DE schicken zu lassen. Du sparst evtl. die koreanische MwSt. und online Anbieter sind oft billiger.

http://global.gmarket.co.kr


hgchoi5416 
Beitragsersteller
 05.07.2022, 06:39

Heißt ich könnte aber meine Cpu, die weniger als 400 kostet normal mitnehmen, aber müsste meine Grafikkarte ~700 Euro versteuern? Oder zählt das als Gesamtpaket und ich muss 850 Euro versteuern?

Direkt verschicken leider keine Wahl, ist teuerer.

0
hgchoi5416 
Beitragsersteller
 05.07.2022, 06:40
@hgchoi5416

Oder muss ich den Betrag, der über die 430 Euro geht versteuern?

0
iq1000  05.07.2022, 08:09
@hgchoi5416

Alles was TEILBAR unter 430,- ist abgabenfrei, also z.B. der CPu, die GF ist dann mit 700 zu versteuern = 133. Anders, wenn man EIN Teil hat das 431 kostet ist es mit 431 zu versteuern da nicht teilbar, auch nicht wenn man zu zweit ist.

0
hgchoi5416 
Beitragsersteller
 05.07.2022, 11:57
@iq1000

Danke, bei gebrauchter Ware wäre das ja aber nicht der Fall, oder?

0
iq1000  05.07.2022, 12:05
@hgchoi5416

Neu/gebraucht spielt keine Rolle. Der Wert ist entscheidend. Bei gebraucht muss man den Wert halt belegen können. Alternativ taxiert der Zoll den Wert. Am besten auf Quittungen wert legen, und bei Online Screenshots machen.

0