Graffiti wurde entfernt?

3 Antworten

Dann wirst du vermutlich nicht haften müssen, eventuell müssen deine Eltern haften, weil sie die Auffsichtspflicht verletzt haben.

Da ihr beide bei der Straftat unter 14 Jahre alt gewesen seid, kann euch strafrechtlich nichts passieren ( § 19 StGB ) .

https://dejure.org/gesetze/StGB/19.html

Aber auf zivilrechtlichen Wege kann man euch durchaus zu einer Schadenswiedergutmachung verpflichten. Das ihr demnach den Schaden zahlt. Ob da nun jemand Drittes rum geschmiert hat, ändert daran nichts.


taha144596 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 17:02

vergessen zu sagen : bevor wir gesprüht haben haben wir bei der Stadt angerufen und gefragt ob es dieser Ort ist wo man sprayen darf . Es wurde ja gesagt aber die Arbeiterin am Handy von der Stadt hat sich bestimmt vertan also wir wollten nicht eine Straftat begehen

JoSiemens  05.05.2021, 17:16
@taha144596

Es empfiehlt sich, mit der Mitarbeiterin der Stadt nochmals zu sprechen, damit sie bestätigen kann, dass ihr angerufen habt. Vermutlich müssten Eure Eltern für den Schaden aufkommen - ihr werdet jedoch vermutlich nicht bestraft. Ich würde raten, dass ihr das mit den Eltern besprecht, Ihnen die Lage schildert und dann ggfls mit einem Anwalt sprecht. Wenn ihr jemandes Haus besprayt habt, dann wäre vielleicht eine Entschuldigung eine Idee - wenn ihr Euch entschuldigt und ihm mitteilt, dass ihr davon ausgegangen wart, man dürfe dort sprayen, wird er Euch bestimmt verzeihen. Alles Gute. Jo

taha144596 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 17:30
@JoSiemens

Ich kenn den Namen der Mitarbeiterin nicht mehr und es gibt viele Arbeiter bei der Stadt

JoSiemens  05.05.2021, 17:51
@taha144596

Ok. wenn ich gefragt werden würde, warum ich dort gesprayt habe, würde ich das angeben. Wenn Dein Freund das auch gehört hat, sollte er das bezeugen können. LG Jo

Deine Eltern.

Edit: Das war eine zu einfache Antwort. Du wirst wahrscheinlich dafür haften müssen, weil du bewusst eine Straftat begangen hast.

Edit 2: Außer du bist U7, dann haften deine Eltern.


taha144596 
Beitragsersteller
 05.05.2021, 17:02

vergessen zu sagen : bevor wir gesprüht haben haben wir bei der Stadt angerufen und gefragt ob es dieser Ort ist wo man sprayen darf . Es wurde ja gesagt aber die Arbeiterin am Handy von der Stadt hat sich bestimmt vertan also wir wollten nicht eine Straftat begehen

RolloGefriert  05.05.2021, 17:16
@taha144596

Keine Ahnung, ob meine Antwort abgeschickt wurde, deswegen nochmal: Wenn das so ist, müssen vermutlich höchstens deine Eltern haften, weil sie die Aufsichtspflicht verletzt haben.

RolloGefriert  05.05.2021, 17:37
@taha144596

Oh je, ich hole mal schnell mein Rechtszeug raus.

§ 828 BGB: Minderjährige

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist [...] für den Schaden, den er einen anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung, nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderlichen Einsicht hat.

Zu Deutsch: Die nette Dame hatte sich beim Ort vertan und dir eine falsche Information übermittelt (dass es legal sei) -> Du dachtest, es wäre dort legal -> du warst dir nicht bewusst, dass es illegal ist -> du kannst nicht bestraft werden.

RolloGefriert  05.05.2021, 17:51
@taha144596

Das wäre eine Haftung, im Fall von Unwissenheit, wie du es mir glaubwürdig geschildert hast, musst du NICHT haften.