Glasfaserabschluss: Muss Vermieter zustimmen?
Kennt jemand die Lage, wenn der Mieter einen Glasfaseranschluss beantragt, aber der Vermieter nicht reagiert?
Folgende Lage:
Glasfaser wurde bis an das Mehrfamilienhaus gelegt, als die gesamte Straße entlang Glasfaser verlegt wurde. Das Kabel liegt also an der Hausaußenwand.
Der Vermieter antwortet auf nichts. Briefkasten wird geleert, aber er ignoriert einfach alles.
Wenn die Telekom wegen Erlaubnis des Glasfaseranschlusses nachfragt, muss der Vermieter explizit zustimmen? Oder kann der Anschluss auch verlegt werden, wenn er dem nicht widerspricht?
4 Antworten
Hallo plzJustLetMeIn,
grundsätzlich kann man den/die Vermieter*in - konkreter den/die Hauseigentümer*in - nicht dazu verpflichten, einem Glasfaserausbau zuzustimmen. Wir dürfen nur Immobilien ausbauen, zu denen wir auch eine entsprechende Einverständniserklärung haben.
Wenn allerdings bereits eine Glasfaserleitung direkt ans Haus ran verlegt wurde, muss deine Vermieter dem Ganzen schon in einem gewissen Umfang zugestimmt haben. Andernfalls würde das Haus gar nicht erst ans Glasfasernetz angeschlossen werden.
Hinzu kommt, dass - zumindest wir - unseren Glasfaserausbau aktuell fast überall ohne zusätzliche Kosten für Hauseigentümer*innen und Mieter*innen durchführen. Man wäre also, auf gut Deutsch, schön blöd, dem nicht zuzustimmen.
Besteht denn bereits ein Glasfaservorvertrag bei uns?
Viele Grüße
Jonas Bl.
Soll die Glasfaser wirklich schon verlegt werden, oder wollen die Kolleg*innen sich erstmal nur erkundigen, ob Sie Interesse an einem potentiellen Ausbau haben?
Wenn bereits Baumaßnahmen vorgenommen werden sollen, wird das in jedem Fall mit der/dem Hauseigentümer*in abgesprochen sein.
Grundsätzlich könnten Sie dies verweigern. Dies ist allerdings aus mehreren Gründen wenig sinnvoll:
1. Nehmen wir den Glasfaserausbau kostenlos vor. Zu einem späteren Zeitpunkt müssten Sie die Kosten also selber tragen.
2. Sollte man jede Chance nutzen einen Glasfaseranschluss zu bekommen. Glasfaser ist schlicht die stabilste und zukunftssicherste Technologie, wenn es ums Internet geht.
Melden Sie sich sonst einmal über unser Kontaktformular bei uns. Ich schaue mir das gerne näher an.
Viele Grüße
Jonas Bl.
Da muss man einen Benutzernamen eingeben. Ich bin aber gar kein Telekom-Kunde. Ich habe keinen WLAN-Router. Weiß nichtmal, ob meine Wohnung überhaupt Internetanschluss hat. Der Vermieter hat mich nicht darüber informiert.
Achso, was auch komisch war: Es waren Vodafone und Telekom da und wollten Glasfaseranschlüsse legen, aber an unterschiedlichen Tagen. Ich steige da nicht durch
In meiner Wohnung ist nur so eine Buchse wie in dem oberen Bild verfügbar https://www.gutefrage.net/frage/ist-in-meiner-wohnung-internet-ueber-kabel-und-dsl-verfuegbar
Bei unserem Kontaktformular fragen wir nur nach Ihrem Nutzernamen auf der jeweiligen Plattform, auf der wir in Kontakt gekommen. Also hier deinen Gutefrage-Nutzernamen.
Zusammen mit diesem Nutzernamen und dem Link zum Thread/Post o. ä. können wir das Anliegen dann eindeutig Ihnen zuordnen. Es dient also lediglich unserer Übersichtlichkeit.
Das Feld "Kundennummer" ist kein Pflichtfeld. Sie können unser Kontaktformular also auch als nicht Telekom Kunde nutzen.
Es kann durchaus sein, dass in einer Region sowohl wir als auch unserer Mitbewerber ausbauen. Näheres kann ich dazu ohne eine konkrete Anschrift leider nicht sagen. Wo und wie Vodafone ausbaut, kann ich ebenfalls nicht sagen.
Viele Grüße
Jonas Bl.
Wenn der Glasfaseranschluss schon bis ans Haus verlegt wurde, darf der Vermieter nicht ablehnen. Er kann aber dem Mieter überlassen, die kosten für seinen Wohnungsanschluss selber zu tragen, oder der Vermieter macht das auf eigene Kosten und legt das auf die Mieter um.
Wo steht das? Welches Gesetz zwingt einen Vermieter, eine Glasfaserleitung in sein Haus verlegen zu lassen, wenn er das nicht will?
Ja, hab mich überzeugen lassen.
Im Übrigen: Wir haben längst Glasfaseranschluss und ich kann mir nicht vorstellen, aus welchen Gründen ein Hauseigentümer den Glasfaseranschluss verwehren sollte. Allerdings gab es bis zu dem Gesetz tatsächlich keine Handhabe für Mieter, einen Hauseigentümer zu einem solchen Anschluss zu "zwingen", wenn der das abgelehnt hat. Insofern ist das ein sinnvolles Gesetz.
In diesem Fall geht es darum, dass der Vermieter jemand ist, der sturrbjegliche Kommunikation verweigert. Der stimmt zu nichts zu, lehnt aber auch nichts ab, da er nicht aktiv widerspricht.
Kein Vermieter kann zu einem Glasfaseranschluss in seinem Haus gezwungen werden. Es gibt auch kein Gesetz dafür. Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig, doch am Ende irrelevant.
Laut Kommunikationsmodernierungsgesetz kann kein Vermieter das verweigern, wenn er in einem Ausbaugebiet wohnt.
Wo steht das im Kommunikationsmodernierungsgesetz? Ich konnte darin kein Gesetz finden, welches einen Vermieter zum Glasfaseranschluss für einen Mieter im Ausbaugebiet verpflichten würde.
Liegt das Wohnhaus im Glasfaser-Ausbaugebiet, dürfen Vermieter den Anschluss nicht verweigern. Anschlusskosten können auf Mieter umgelagert werden, dürfen pro Monat aber höchstens 5 Euro betragen. Für Vermieter kann es sich rechnen, einen Teil der Tarifkosten zu tragen.06.07.202
das ist leider nicht korrekt, ohne Zustimmung des Vermieters geht nichts. O2 versucht hier offenbar, ihre Kunden gegen deren Vermieter aufzubringen und sie unter Druck zu setzen.
Das heißt, wenn der Vermieter nicht antwortet, wird die Telekom den Glasfaseranschluss nach Fristablauf einfach verlegen?
nein, ohne Zustimmung des Vermieters wird nichts verlegt!
Nur bis zum Haus, nicht ins Haus....(also ggf. nur auf der Straße)
Falls du dich fragst: „Kann ich als Mieter nicht einfach Glasfaser beantragen?“, ist die Antwort darauf: Jein. Soll ein neuer Glasfaseranschluss gelegt werden, müssen Vermieter bzw. Hauseigentümer zustimmen, denn der Anschluss erfordert Baumaßnahmen am und im Haus.
Liegt ein Haus allerdings im Glasfaser-Ausbaugebiet, dürfen Vermieter den Anschluss nicht verweigern, wenn auch nur eine Mietpartei diesen bestellen will. Das schreibt das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz von 2021 vor.
Im neuen Telekommunikationsgesetz:
Verweigert der Vermieter den Anschluss ans Glasfasernetz, können ihn die Mieter indirekt dazu „zwingen“. Liegt das Wohnhaus in einem Glasfaser-Ausbaugebiet und es bestellt sich auch nur ein einziger Bewohner einen Glasfaseranschluss, so darf der Vermieter oder der Verwalter den Anschluss ans Glasfasernetz nicht verbieten. Die Wohnungseigentümergemeinschaft muss die damit einhergehenden Erdarbeiten erlauben. Für Vermieter stellt sich in solch einem Fall die Frage, ob nicht gleich alle Wohneinheiten mit einem Glasfaseranschluss ausgestattet werden sollten, damit die umfangreichen Bauarbeiten nicht jedes Mal aufs Neue auf dem Grundstück durchgeführt werden müssen.
Netter Text, aber wo im Telekommunikationsgesetz steht das? Bitte um genaue Angabe des Paragraphen. Danke.
Wenn der Vermieter nicht zustimmt, kann nichts verlegt werden oder im Haus angeschlossen werden. Dabei ist der Status des Hauses im Glasfaser-Ausbaugebiet irrelevant.
In letzter Zeit kommen öfters Telekom-Mitarbeiter und wollen Glasfaser verlegen. Muss ich davon ausgehen, dass das mit dem Vermieter abgesprochen ist? Und dürfen Mieter das verweigern?