Darf ich einen Glasfaser Anschluss einfach anmelden und nutzen? Oder muss ich den Vermieter informieren?

3 Antworten

Hallo MZonTour,

melde dich doch gerne direkt bei uns. Wir schauen, zu wann wir dir einen Glasfaser-Anschluss anbieten können und machen dir ein passendes Angebot dazu: Telekom hilft Kontaktformular.

^Marco

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kundenservice in den sozialen Medien seit 2010

Wenn Du eine Glasfaseranschlussdose in Deiner Wohnung hast, dann wende Dich an in Frage kommende Provider und frage dort nach, ob die Dir - nach Abschluss eines Vertrages - den Anschluss freischalten können. Lautet die Antwort "ja" und Du findest einen Tarif, der Dich anspricht, dann schliesst Du einen Vertrag mit dem Provider ab. Den Vermieter hat das überhaupt nicht zu interessieren, der muss nicht informiert werden. Aber Du kannst ihn natürlich fragen, ob er Dir sagen kann, welche Provider in Frage kommen.


MZonTour 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:45

Super Danke

Wenn der Glasfaseranschuss für alle Mieter zugänglich gelegt wurde, kannst Du einfach beim Anbieter Glasfaser buchen.

Der Vermieter wird die Kosten für den Anschluss evtl. eh schon auf die Mieter mit umlegen? Falls nicht, kann er das machen, wenn Du es nutzen willst. Also sollte er informiert werden.


Basstom  13.09.2024, 13:14
Der Vermieter wird die Kosten für den Anschluss evtl. eh schon auf die Mieter mit umlegen?

Üblicherweise nicht.

Falls nicht, kann er das machen, wenn Du es nutzen willst.

Der Vermieter mag zwar mal die Infrastruktur im Haus bereitgestellt haben, aber mit den Verträgen, die man als Mieter mit den Providern macht, das beinhaltet natürlich auch die dafür anfallenden Kosten, hat er absolut nichts zu tun.

Blindi56  13.09.2024, 13:21
@Basstom

Das Legen des Glasfaserkabels ins Haus kostet schon, und das darf der Vermieter sich (5 EUR monatlich, 5 Jahre lang) von den Mietern anteilig zurückholen. Mit allen weiteren Kosten (Kabel in die Wohnung verlegen) hat er natürlich nichts zu tun. Wenn allerdings dafür am Haus "Baumaßnahmen" stattfinden, sollte man ihn besser informieren. ist der Anschluss allerdings schon in der Wohnung, hat der Vermieter damit gar nichts mehr zu tun.

Basstom  13.09.2024, 13:26
@Blindi56

Das sind die Kosten für die Infrastruktur, die ich ja erwähnte. Da hast Du Recht, die darf er sich fünf Jahre lang als Umlage zurückholen. Ich hatte falsch verstanden, was Du mit der Umlage meintest.

MZonTour 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:48
@Basstom

Super danke. Aber bei meinem Vermieter der legt das save auf uns um. Hat auch versucht ständig die Kosten der Satellitenschüssel jedes Jahr zu berechnen. Von daher wird es das mit Sicherheit auch dieses Mal tun. Diesmal kann mal leider nichts machen.

Basstom  13.09.2024, 13:51
@MZonTour

Wie Blindi56 schrieb, darf er maximal fünf Jahre lang maximal fünf Euro pro Monat für den Anschluss berechnen.

MZonTour 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 13:49

Danke für die schnelle Antwort