Gilt man als “Bastard” laut erzeugung oder laut geburt?

3 Antworten

Nein, es handelt sich um ein Kind, das eigentlich einen adligen Vater hat, der aber eine Magd schwängerte und nur indirekt dazu steht. Wenn überhaupt.

Den Titel bekommt dieses Kind nicht und auch kein Erbe.

Google konnte das vermutlich nicht beantworten, weil der Wort heute nicht mehr in der Nutzung ist. Bastard ist negativ belegt. Heute nennt sich das uneheliches Kind. Wenn das Kind in einer Ehe geboren wird, aber gezeugt wurde als die Ehe noch nicht da war, so ist das Kind dann ein eheliches Kind. Wird das Kind in einer Ehe gezeugt und der Vater verlässt die Frau, dann ist es ein uneheliches Kind. Stirb der Vater während der Schwangerschaft so kommt das Kind als Waise auf die Welt.

Der Begriff "Bastard" stammt aus dem Mittelalter und wurde ursprünglich verwendet, um ein Kind zu bezeichnen, das außerhalb der Ehe geboren wurde. Es ging dabei weniger um den Zeitpunkt der Zeugung, sondern vielmehr um den Status bei der Geburt. 

Ein Kind galt also als Bastard, wenn es unehelich geboren wurde, unabhängig davon, ob die Eltern vor oder nach der Zeugung geheiratet hatten. Wenn die Eltern vor der Geburt des Kindes heirateten, dann galt das Kind nach den historischen und rechtlichen Maßstäben der meisten Kulturen und Gesellschaften als ehelich und somit nicht als Bastard.

Zusammengefasst:

- Wenn ein Kind vor der Ehe gezeugt, aber nach der Eheschließung geboren wurde, galt es nicht als Bastard.

- Ein Kind galt als Bastard, wenn es außerhalb einer Ehe geboren wurde.

Heutzutage ist der Begriff "Bastard" jedoch veraltet und wird weitgehend als beleidigend empfunden. In den meisten modernen Gesellschaften hat der eheliche Status der Eltern keine rechtliche oder soziale Relevanz mehr für die Bewertung eines Kindes.


MacMadB  05.08.2024, 20:09

Mit Verlaub sei hier differenziert:

Du beschreibst hier ein uneheliches Kind eines nicht adeligen Paares, unabhängig von einer späteren Heirat. Das wird aber „Bankert“ oder „Kegel“ genannt. (Die DB hatte mal einen schlüpfrigen Werbeslogan für den Familienpass „mit Kind und Kegel“.)

Ein Bastard ist ein von einem adeligen Vater auf einer „Nebenlinie“ (also nicht mit der Verlobten oder Ehefrau) gezeugten und anerkannten Kindes. Ohne Rechte, aber mit Abstammung. Und ein Bastard wurde am Hof auch versorgt, was natürlich für Spannungen und auch die negative Konotation sorgte.

Ein „uneheliches“ Kind gab es nach dem Versprechen einer Ehe nicht mehr, das Kind bezeugte vielmehr den „Vollzug“ der Ehe, die Ehe durfte auch noch einige Monate (oder gar Jahre) später geschlossen werden, auch wenn sie schon vollzogen war. Nur Adelige, oder „Edle“, woher das Wort stammt, galten als so integer, dass der Ehevollzug schon vor der Heirat erfolgen konnte. Und der Mann dann erst mal auf Kriegszug ging oder so.

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