Gilt ein minijob auch als eine berufliche tätigkeit?

4 Antworten

Jede Tätigkeit gegen Zahlung von Arbeitsentgelt ist eine Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung. Ein Minijob ist somit auch eine Beschäftigung bzw. eine berufliche Tätigkeit.

Viele Grüße,

Ihr Team der Minijob-Zentrale

klar, trage es ein, es ist eine berufliche Tätigkeit

Ja, warum denn nicht ?

Du bekommst dafür u.U. auch ein Arbeitszeugnis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja du bist ja nebensächlich Beruflich tätig.