Gilt diese Fußballregel?

1 Antwort

Das Thema mit dem verlorenem Schuh ist eine der Standardfragen nahezu jeder Schiriprüfung für Schiedsrichteranwärter.

Dazu folgende Informationen

Schuhe sind ein zwingend vorgeschriebener Ausrüctungsgegenstand

Ohne Schuhe darf der Spieler nicht am Spiel teilnehmen. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Verliert der Speiler seinen Schuh während des Spiels, so darf er bis zur nächsten Spielunterbrechung (bspw. Einwurf, Echstoß, Freistoß usw,) ohne diesen Schuh weiterspielen und muss ihn dann erst in der Spielunterbrechung wieder anziehen.

Das Werfen eines Fußballschuhs

Das Werfen von Gegenständen (Fußballschuh, Schienbeinschohner, Trinkflasche usw) ist ein Wurfvergehen, welches nach Regel 12 generell mit einem direktem Freistoß bestraft wird (Der Spielball oder irgendein anderer Ball gilt hier auch als Gegenstand).

Der Direkte Freistoß ist dann an der Stelle auszuführen, an der getroffen werden sollte. Es ist also egal ob der Spieler mit dem Schuh trifft oder nicht, es zählt die Absicht jemanden oder etwas treffen zu wollen. Im Strafraum gibts dann natürlich Strafstoß. Wird versucht jemanden Aussrerhalb des Feldes zu treffen gibts für den Ort noch eine Sonderregel (die ist aber hier irrelevant).

Über diese Spielstrafe (direkter Freistoß oder Strafstoß) hinaus erhält der Werfer auch noch eine persönliche (Disziplinar) Strafe, die sich danach richtet, was getroffen werden sollte.

Feldverweis auf Dauer (FaD oder Rote Karte)

wenn irgendeine Person (Spieler, Mitspieler, Gegenspieler, Schiedsrichter, Teamoffizielle, Zuschauer) oder der Ball das Ziel des Wurfes ist. Wie gesagt, der Wurf muss nicht erfolgreich sein, es reicht die Absicht treffen zu wollen.

Wurfvergehen sind grobe Unsportlichkeiten, die generell zum Spielausschluss führen. Der Feldverweis ist also keine Kann oder "Fingerspitzenentscheidung" sondern ZWINGEND vorgeschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung