Gilt das Vorkaufsrecht bei Verkauf von Teileigentum auch für Verwandte des Vorkaufsberechtigten?

3 Antworten

Nein, natürlich nicht.

Welches Vorkaufsrecht? Allgemein gilt aber jedes Vorkaufsrecht nur für den Berechtigten und nicht für dessen Verwandte.

Nein, das Vorkaufsrecht hat nur derjenige inne, der im Grundbuch als Vorkaufsberechtigter namentlich genannt wird.