Gilt das Ehegattensplitting für Einnahmen einer KG?

2 Antworten

Ja. Die Einkünfte aus der KG werden beim Beteiligten festgestellt und später der Einkommensteuer unterworfen, genau wie seine ganzen anderen Einkünfte.

Wenn der Beteiligte dort in der ESt zusammenveranlagt wird, dann werden diese Einkünfte ebenfalls da mit einbezogen und das Splitting Verfahren angewandt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Gilt das Ehegattensplitting für Einnahmen aus der KG von einer GmbH & Co. KG?

Ja. Die Einnahmen aus der KG werden einheitlich und gesondert festgestellt und dann den Beteiligten in deren Einkommensteuer zugerechnet.

Für die Einkommensteuer greift ganz normal das Ehegattensplitting.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung