Gibt es einen unterschied zwischen Mord und Totschlag?
Und wie hoch ist die Strafe für beide Fälle?
3 Antworten
Ja. Ein Mord muss noch besondere Mordmerkmale erfüllen, wie die besondere Verwerflichkeit oder die besondere Gefährlichkeit der Tat.
Per se ist es nach außen hin dasselbe, vom subjektiven Tatbestand, der mens rea aber unterschiedlich, da, wie gesagt, der Mord wesentlich verwerflicherer Motive oder auch Methoden bedarf, als der 'simplere' Totschlag.
Rein vom Strafrecht her ist der Totschlag als Tötungsdelikt definiert, das KEIN Mord ist (wer einen Menschen tötet ohne Mörder zu sein).
Die lebenslange Freiheitsstrafe wird hier nur bei besonders schweren Fällen angesetzt, während Mord grundsätzlich mit lebenslang bestraft wird.
Die Staatsanwaltschaft hat die Deutungshoheit und kann es sich aussuchen, ob ein Totschlag, Mord oder ein dem Angeklagten nicht anzulastender nicht vorhersehbarer Wutausbruch vorliegt.
In vielen Fällen erfolgt erst gar keine Verhandlung vor Gericht, so dass diese erst auf Druck von Verwandten des Opfers durchgeführt wird.
vgl. hierzu
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung.
- Mord, § 211 StGB
- Totschlag, § 212 StGB
Hilft zwar per se, aber nicht, um die beiden Delikte wirklich voneinander abzugrenzen, wie ich finde. Vor allem die Definition von Totschlag ist komplett ohne Aussage, wenn man Mord per se nicht ganz verstanden hat