Gibt es eine Möglichkeit der 5 jährigen Verpflichtung nach dem Studium beim Finanzamt zu entkommen?
Hierbei geht es eher um juristische Möglichkeiten, statt von einer Firma rausgekauft zu werden. Hat da jemand Erfahrungswerte?
1 Antwort
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Ja. Wenn man nach dem Studium von Seiten des Finanzamts nicht übernommen wird. Das kann sein weil man den Übernahmeschnitt nicht erreicht oder weil es anderweitig einfach so ÜBERHAUPT nicht passt, dass die Finanzverwaltung sagt 'das wird nichts mehr'.
Z.T. geht es auch wenn man wegen psychischen Beschwerden oder aufgrund von Krankheit dort nicht weiterarbeiten kann, dass die einen gehen lassen ohne zurückzufordern. Es ist ja nur eine MÖGLICHKEIT von Seiten der Behörde, die können entscheiden ob sie davon Gebrauch machen oder nicht.
Ich weiß jetzt allerdings nicht, wie es bei z.B. einer sich gleich ans Studium anschließenden Schwangerschaft mit Elternzeit bzw. Elternzeit aussehen würde... theoretisch möglich wäre das eventuell schon.
'Juristische Möglichkeiten'... du hast einen Vertrag und an den hast du dich erstmal zu halten. Tust du das nicht, dann ergeben sich halt diese Rückforderungsansprüche daraus. Das ist erstmal der Grundsatz.
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Das würde ich nicht sagen. Es kann sein, dass man gar nicht reinpasst. Was ich an der Hochschule mitbekommen habe war, dass es wohl gegen ein paar Personen wohl einen erheblichen Verdacht wegen Betrugs in der Laufbahnprüfung gab.
Das war sowas im Sinne von 'eigentlich war allen klar, dass da was war aber niemand konnte es nachweisen'. Die haben die Prüfungen dann zu Ende gemacht, wurden aber nicht übernommen.
Und natürlich sowas wie psychische Probleme... gab es auch einige.
Und da die Finanzverwaltungen Leute braucht wird die wohl kaum bis gar nicht ohne wirklichen Grund auf einen frisch ausgebildetem verzichten