Gibt es ein Nachteilsausgleich im Studium?
Hallo,
in der Schule gibt es einen Nachteilsausgleich z. B. das man in einer Prüfungssituation oder bei einem Vortrag, einer Klausur mehr Zeit bekommt und ggf. andere Hilfsmittel wie einen Laptop wo man etwas aufschreiben kann, speziell bei Personen die nicht richtig reden können bei einem Vortrag beispielerweise.
Gibt es etwas vergleichbares im Studium auch?
2 Antworten
Ja, natürlich. Das gibt es an jeder Hochschule.
Solche Reaktionen sind natürlich unsäglich, aber der Dozent kann da eigentlich nicht viel machen.
Der Nachteilsausgleich ist in der Prüfungsordnung festgeschrieben und damit bindend. Wenn der/die Student/in den ärztlchen Nachweis erbringt, dass ein Nachteilsausgleich notwendig ist, dann ist dieser auch zu gewähren.
Die Hochschulen sind da heutzutage eigentlich sehr auf Korrektheit bedacht. Sollte es da Probleme mit einzelnen geben, dann gibt es mehrere Instanzen, von der Studiengangsleitung über das Prüdungsamt bis hin zumStudiendekan. In der Regel haben Hochschulen auch extra Beauftragte für Menschen mit Behinderung, an die man sich in solchen Fällen auch wenden kann.
Ohne Antrag und Nachweise läuft da nichts.
Zitat:
Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch
- das Vorliegen einer beglaubigten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder amtlich festgestellten Behinderung und
- den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung bzw. Behinderung im Studium auswirkt.
Genaueres hier, in welchen Fällen man einen Antrag stellen kann, wie das geht und welche Unterlagen nötig sind:
https://www.studentenwerke.de/de/content/nachteilsausgleiche-im-studium-und-pr%C3%BCfungen
Ist mir bewusst und dass ist das geringste Problem.
Naja, hab von Fällen gehört, wo Dozenten betroffenen geraten haben das Studium abzubrechen.