Gibt es beim Zeitung austragen Mindestlohn?

5 Antworten

Wenn du unter 18 bist, nein. bei Zeitungen läuft das in der Regel so:

Dein Arbeitgeber berechnet dir anhand der Anzahl der Zeitungen und der Strecke den "Netto-Betrag". Dieser wird auch immer gleich bleiben, wenn sich an der Anzahl der Zeitungen nichts ändert.

Dann kommt da noch das Geld für die Beilagen, also die Werbung dazu. Pro Beilage (es wird jede einzelne berechnet), erhältst du einen bestimmten Betrag. Je nach Verlag bekommst du ab einer bestimmten Anzahl an Beilagen für jede weiter auch noch mehr Geld.

Und für Beilagen, welche nicht in die Zeitungen eingelegt sind, die du also selber einwerfen musst, wird auch ordentlich drauf gerechnet. 

So berechnet sich dein Gehalt pro Woche. Je nachdem, wie viele Wochen der Monat hat, wird dein Monatsgehalt mehr oder weniger.

Viele Verlage zahlen trotzdem freiwillig Mindestlohn oder auch mehr. Für die Tageszeitungszustellung ist ausserdem ein Nachtzuschlag üblich.

Es gibt von Gesetz her keinen Mindestlohn. Ist eine von vielen Ausnahmen

glaube ich nicht, du wirst nach der Stückzahl bezahlt die du austrägt, sonst kannst du ja für 10 Haushalte den ganzen Tag rumbummeln. 

Hallo,

Mindestlohn mit Glück. Ansonsten pro Stück.

Gruß Peter