Gibt es auch eine Zwischenprüfung für Maschinen und anlagenführer?
3 Antworten
Hallo,
ja, für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/-in ist laut § 8 der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin eine Zwischenprüfung vorgesehen. Diese findet in der Regel zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und dient der Ermittlung des aktuellen Ausbildungsstandes.
Inhaltlich werden dabei sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse aus dem ersten Ausbildungsjahr geprüft. Das bedeutet, du bekommst Aufgaben, die dein bisheriges handwerkliches und technisches Können sowie dein Verständnis der berufsschulischen Inhalte überprüfen. Ein Durchfallen im Sinne einer Wiederholungsprüfung gibt es bei der Zwischenprüfung nicht; sie dient primär der Lernstandbestimmung und soll zeigen, ob du den Anforderungen entsprichst oder ob eventuell gezielter Nachholbedarf besteht.
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Zwischenprüfungsvorbereitung Maschinen- und Anlagenführer/-in
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Viel Erfolg dabei!
Beste Grüße
Dein Team von der ErfolgsAzubi Academy
Ja. Am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt.
(Seite 3, §8, Punkt 1)
Ja, gibt es. Du musst einfach (zumindest im Bereich Metall) ein Werkstück in einer bestimmten Zeit herstellen, so werden Fertigkeiten wie bohren, feilen usw. geprüft. Ebenso werden deine theoretischen Kenntnisse aus dem 1. Jahr abgefragt. Man ist bei uns in der Zwischenprüfung nicht an der Anlage, wir hatten in den ersten 3 Monaten auch einen metall- fertigungslehrgang. Ist aber glaube ich nicht überall so
Nur als Info: Nicht wie bei anderen Zwischenprüfungen z.B. als Industriemechaniker, kannst in der Zwischenprüfung als Anlagen und Maschinenführer nicht durchfallen, selbst mit einer 5 oder 6. Mit der Zwischenprüfung in dem Bereich wird nur geschaut wie weit du bist. Ist zumindest bei uns im Saarland so, denke in anderen Bundesländern ist es nicht anders.