Gewerbeanmeldung für Online Shop/direkter Verkauf Tätigkeitsangabe?

3 Antworten

Du meldest kein Kleingewerbe an. Du meinst sicher etwas anderes. Mach dich doch erst einmal schlau und erkundige dich, ob du das Selbstgemacht verkaufen darfst oder ob es da irgendwelche auflagen gibt.

Als erstes mal schauen was du meinst. Meinst du wirklich ein Kleingewerbe oder ein Gewerbe, das unter die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG fällt. :)

Wenn du dann noch 18 Jahre alt bist, dann kannst du dich informieren:

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Von Experte Geochelone bestätigt

"Herstellung und Verkauf von Hundeartikeln" oder so...Was ist ein Hundeplanner?

Es gibt kein Kleingewerbe, folglich auch keinen Antrag dazu.

Melde dein Gewerbe an und übermittle dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Dort kannst du dich äussern, ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest, oder nicht. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.

Kannst du versuchen. Das müssen die beim Gewerbeamt dann entscheiden, ob das genug Aussagekraft hat .

Steuerlich ist eine zweite Frage. Kann man aber wohl auch unter einer EÜR laufen lassen .