Gewerbeanmeldung bei Kommissionsverkauf?

2 Antworten

Bei Kommissionsware wird der Vertrag zwar über den Händler - aber in deinem Namen - abgewickelt. Wenn also wiederholt deine Ware angeboten wird, mit der du Gewinn machen willst, dann ist das eine Gewerbe und wer ein Gewerbe betreibt, ist nach § 14 GewO auch verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Das gilt auch für dich.

Bist du

  • Nachhaltigkeit
  • Selbständig
  • Mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tätig?

So ist ein Gewerbe anzumelden

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"