Fiverr - Name der Tätigkeit bei Gewerbeanmeldung?

3 Antworten

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den Vertriebskanal braucht man nicht angeben -- denkbar wäre z.B. einfach "Mediendienstleistungen".


NiemalsNie 
Fragesteller
 23.09.2019, 17:37

Gibt es einen konkreten Bereich, auf was der Begriff "Mediendienstleistungen" zutrifft? Oder ist es dem Gewerbe- und Finanzamt relativ egal, solange Sie eine ungefähre Ahnung haben woher und wieviel Geld ich bekomme?

Und fällt dann Fotografie und Bildlinzenzverkauf mit unter Mediendienstleistungen?

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freejack75  23.09.2019, 17:44
@NiemalsNie

Ist relativ egal. Zum einen muss geprüft werden können, ob es ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ist (Handwerk, Inkasso, Sprengmittelhandel, Taxi, ...). Und wenn man vor hat die Privilegien eines Freiberuflers in Anspruch zu nehmen, dann wird die Bezeichnung und die Rechnungsstellung interessanter -- das hast Du ja anscheinend ohnehin nicht vor, da du ja ein Gewerbe anmelden möchtest.

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NiemalsNie 
Fragesteller
 23.09.2019, 17:46
@freejack75

Ja, ich denke mit der Anmeldung eines Gewerbes halte ich mir mehr Türen offen und brauch mir nicht so viel Gedanken um Buchhaltung etc. zu machen, da sich das ja alles noch Rahmen hält im Kleingewerbe. Außerdem fallen ja auch nur ganz bestimmte Tätigkeiten unter den Freiberuf und es scheint auch oft vom Finanzamt abhängig zu sein, ob eine Tätigkeit nun freiberuflich oder gewerbepflichtig ist. (?)

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freejack75  23.09.2019, 18:21
@NiemalsNie

bei den gesetzlich aufgeführten Katalogberufen (Ingenieur, Buchhalter) ist es ganz klar. Das Gesetz ist jedoch offen formuliert, da gibt es dann Interpretationsspielraum für die Finanzämter.

Ist jedenfalls nur dann relevant, wenn man kein Kleingewerbe mehr ist -- dann muss man als Gewerbetreibender bilanzieren und Gewerbesteuer zahlen, als Freiberufler weiterhin nur eine EÜR machen und ESt und geg. USt zahlen.

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Hallo,

da solltest du den kompetenten Rat eines Steuerberates suchen.

Denn von der Art des angemeldeten Gewerbes hängen nicht nur Erlaubsnispflichten ab, sondern viel tiefgreifender die zu zahlenden Steuern ab.

Internetdienstleistungen, Fotografie o.ä., so genau muss man das nicht angeben.