Gewerbe: Unbezahlte Rechnungen, was tun?

2 Antworten

Das klingt nach einem klassischen Fall für eine Inkasso Beauftragung. Du kannst auch selbst einen Mahnbescheid beim Gericht stellen, ich würde das aber Profis überlassen.

Achtung: Das geht nur, wenn du die Kunden schon gemahnt hast und die Zahlungsfrist verstrichen ist.

Hier auch nachzulesen: https://www.debtist.de/inkasso/beauftragen/

Woher ich das weiß:Recherche

Anwalt einschalten, mitunter auch ein Inkassobüro


LisaAusPisa  04.08.2024, 11:21

Deine Ahnungslosigkeit in so vielen Bereichen ist beeindruckend.

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Etain13  04.08.2024, 11:23
@LisaAusPisa

Das da?

Wenn du eine Rechnung gestellt hast, kannst du die Verbindlichkeiten im Zweifel auch gerichtlich einfordern

Was hat das mit meiner Antwort zutun?

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LisaAusPisa  04.08.2024, 11:24
@Etain13

Für keinen Schritt der Einforderung ist ein Anwalt notwendig.

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Etain13  04.08.2024, 11:25
@LisaAusPisa

Aber es ist besser, wenn man einen mit an Bord holt. Denn als Selbstständiger, hat man noch mehr zu tun. Außerdem kann er jederzeit ein Inkassobüro beauftrageb

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Etain13  04.08.2024, 11:26
@LisaAusPisa

Man delegiert Aufgaben. Meine Antwort ist nicht falsch. Aber dein Kommentar darauf schon.

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