Gewerbe Rückwirkend anmelden: Gute Idee?
Hallo zusammen,
ich habe eine Nebentätigkeit mit welcher ich etwas Geld verdient habe und weiter verdienen möchte. Nun führe ich diese Tätigkeit schon seit etwa 1,5 Jahren aus. Anfangs sehr unregelmäßig, inzwischen aber mehr aktiv. In dieser Zeit habe ich einen 5 Stelligen Betrag umgesetzt. Verkauft habe ich auf Kleinanzeigen, Ebay etc.. Der Gewinn ist nur ein kleiner Teil. Ich hätte das Gewerbe direkt anmelden müssen, jedoch war mir nicht direkt klar, dass ich diese Tätigkeit aktiv in Zukunft noch weiter ausführen möchte. Daher muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden.
Wie ich mitbekommen habe, muss ich das Gewerbe in meinem Fall rückwirkend anmelden. Vor allem da z.B. Ebay alle Daten an das Finanzamt übermittelt. Ich habe gelesen es kann zu großen Steuernachzahlungen und einem Bußgeld bis zu 1000€ kommen. Das ist für mich jetzt eine Zwickmühle, aus welcher ich nicht raus komme. Ich möchte diese Tätigkeit unbedingt weiter ausführen, aber ich muss mein Gewerbe rückwirkend anmelden. Diese Steuernachzahlungen und das Bußgeld kann ich mir aber nicht leisten. Was würde passieren wenn ich das Gewerbe normal anmelde, ohne meine bisherigen Verkäufe zu erwähnen ? Wären die Strafen dann noch höher ?
Ich würde mich sehr über jede Antwort diesbezüglich freuen. Eventuell war jemand selber in dieser Situation und kann mir seine Erfahrungen berichten. Wie würdet ihr in meiner Situation handeln?
Du hast also bislang 10.000 Euro oder mehr verdient?
ich habe 10000€ oder mehr umgesetzt, der gewinn ist aber nur ein kleiner Teil
Das kannst Du sicher aufdröseln?
was genau meinst Du mit "aufdröseln"
2 Antworten
Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar und teilweise widersprüchlich oder unvollständig.
Zunächst sollte dieses Durcheinander sortiert werden.
Du behauptest:
Nun führe ich diese Tätigkeit schon seit etwa 1,5 Jahren aus. Anfangs sehr unregelmäßig, inzwischen aber mehr aktiv. In dieser Zeit habe ich einen 5 Stelligen Betrag umgesetzt.
Welche Tätigkeit führst du aus?
Seit wann (Monat/Jahr) machst du den Job?
Ein 5-stelliger Betrag beginnt bei 10.000,- EUR und endet bei 99.999,- EUR. Soll ich mir etwas dazwischen aussuchen?
Du behauptest:
Verkauft habe ich auf Kleinanzeigen, Ebay etc..
"et cetera" = "und so weiter"
Bist du nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen?
5-stelliger Umsatz + kleiner Teil Gewinn.
Ich hätte das Gewerbe direkt anmelden müssen, jedoch war mir nicht direkt klar, dass ich diese Tätigkeit aktiv in Zukunft noch weiter ausführen möchte.
Daher muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden.
Wie ich mitbekommen habe, muss ich das Gewerbe in meinem Fall rückwirkend anmelden.
Klartext! Was hast du wo mitbekommen?
Wer hat dir gesagt, dass du rückwirkend ein Gewerbe anmelden musst?
Ich habe gelesen es kann zu großen Steuernachzahlungen und einem Bußgeld bis zu 1000€ kommen.
Wo hast du was gelesen?
Was würde passieren wenn ich das Gewerbe normal anmelde, ohne meine bisherigen Verkäufe zu erwähnen ?
Jetzt musst du plötzlich nicht mehr zwingend rückwirkend dein Gewerbe anmelden?
Auf einmal spielt die Steuerhinterziehung keine Rolle mehr?
Ich würde mich sehr über jede Antwort diesbezüglich freuen.
Abwarten.
Eventuell war jemand selber in dieser Situation und kann mir seine Erfahrungen berichten.
In welcher Situation bist du denn?
Du hast vom ersten bis zum letzten Wort nicht eine einzige, konkrete Ansage gemacht - nicht eine einzige.
ich habe 10000€ oder mehr umgesetzt, der gewinn ist aber nur ein kleiner Teil
Wie willst du einen Gewinn berechnen, wenn du nicht einmal eine präzise Kostenaufstellung zu gewährleisten kannst?
Praktisches Beispiel für das Marge berechnenGewinn (%) = [(Verkaufspreis – Kosten) / Verkaufspreis] * 100.
Die Berechnung dieser Formel gibt Ihnen den prozentualen Anteil des Umsatzes, der als Gewinn verbleibt.
- Angenommen, du verkaufst einen Artikel zu einem Verkaufspreis von 30,- Euro.
- Die direkten Kosten einschließlich Wareneinkauf, Material und Versand, belaufen sich auf 15 Euro.
- Die indirekten Kosten, die Vertriebs- und Verwaltungsausgaben, betragen zusätzlich 5 Euro.
Dann würde deine Marge bei 33,33 % liegen
Rechne selber.
Marge (%) = [(Verkaufspreis – Direkte Kosten – Indirekte Kosten) / Verkaufspreis] * 100
- Marge (%) = [(30 – 15 – 5) / 30] * 100
- Marge (%) = (10 / 30) * 100
- Marge (%) = 33,33%
Du möchtest wissen:
Wie würdet ihr in meiner Situation handeln?
Ich würde zu allererst damit aufhören, mir selber etwas vorzumachen.
Wenn du etwas wissen willst, ist fragen völlig ausreichend.
Solche Geschichten bringen dich jedenfalls nicht weiter.
Das Gewerbe rückwirkend anmelden ist eindeutig die bessere Variante.
Die Einkommensteuer für dein Gewerbe fällt nur auf den Gewinn an, nicht auf den Umsatz. Laut deinen Angaben war der Gewinn nicht so hoch, also sollte die Einkommensteuer kein Problem darstellen.
Die Geldbuße beim Gewerbeamt beträgt bis zu 1000€, nicht 1000€. Das ist ein Unterschied. Der Maximalbetrag dürfte ähnlich häufig verhängt werden, wie der Maximalbetrag für ein Zwangsgeld von 10.000€. So selten, dass ich die Summe noch nie als Zwangsgeld gesehen habe.
Wenn du dein Gewerbe nicht rückwirkend anmeldest, dann kommen wir in den Bereich der Steuerhinterziehung und dann hast du wesentlich andere Probleme, als nur ein Bußgeld. Wie du ja bereits gesagt hast, werden die Daten eh an das Finanzamt übermittelt. Die finden also leicht heraus, wie lange du tatsächlich gewerblich tätig bist.
Solange dein Umsatz im aktuellen Jahr nicht über 22.000€ und im darauffolgenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000€ liegt, bist du erstmal Kleinunternehmer. Du weißt also keine Umsatzsteuer aus und kannst dafür im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Die Kleinunternehmerregelung greift nur nicht, wenn du darauf aktiv verzichtest.
Gewinn ermittelt man indem man Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellt.
Ich würde dir empfehlen mal ein Existenzgründerseminar zu besuchen, da es dir an grundlegenden Kenntnissen zu mangeln scheint
Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe gedacht man bezahlt eine Umsatzsteuer als Einzelunternehmen. Also 19% von meinem Umsatz. Dafür kann ich aber 19% des Einkaufspreises, also die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Das Problem dabei ist das man die Vorsteuer nicht rückwirkend erstattet bekommt. Jedoch muss man die Umsatzsteuer rückwirkend zahlen. Zudem stellt sich mir die Frage, wie genau der Tatsächliche Gewinn ermittelt wird, da nirgendswo genau steht wie viel ich im Einkauf bezahlt habe. Der Umsatz liegt bei Ebay ja genau vor. Meine Tätigkeit besteht daraus limitierte Sachen etwas günstiger zu kaufen und dann teurer zu verkaufen. Das war mein Wissenstand bis jetzt, bezüglich der Steuernachzahlung. Ich bin bis jetzt nicht genau mit allen Steuerregelungen vertraut, daher kann es sein das ich mich hiermit komplett irre. Falls es anders ist, gerne verbessern.