Gewerbe Rückwirkend anmelden: Gute Idee?

Regina3  07.08.2024, 02:55

Du hast also bislang 10.000 Euro oder mehr verdient?

Kevin53781 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 03:11

ich habe 10000€ oder mehr umgesetzt, der gewinn ist aber nur ein kleiner Teil

Regina3  07.08.2024, 03:12

Das kannst Du sicher aufdröseln?

Kevin53781 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 03:21

was genau meinst Du mit "aufdröseln"

2 Antworten

Tacheles statt Smalltalk

Deine Beschreibung ist nicht nachvollziehbar und teilweise widersprüchlich oder unvollständig.

Zunächst sollte dieses Durcheinander sortiert werden.

Du behauptest:

Nun führe ich diese Tätigkeit schon seit etwa 1,5 Jahren aus. Anfangs sehr unregelmäßig, inzwischen aber mehr aktiv. In dieser Zeit habe ich einen 5 Stelligen Betrag umgesetzt. 

Welche Tätigkeit führst du aus?

Seit wann (Monat/Jahr) machst du den Job?

Ein 5-stelliger Betrag beginnt bei 10.000,- EUR und endet bei 99.999,- EUR. Soll ich mir etwas dazwischen aussuchen?

Du behauptest:

Verkauft habe ich auf Kleinanzeigen, Ebay etc..

"et cetera" = "und so weiter"

Bist du nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen?

5-stelliger Umsatz + kleiner Teil Gewinn.

 Ich hätte das Gewerbe direkt anmelden müssen, jedoch war mir nicht direkt klar, dass ich diese Tätigkeit aktiv in Zukunft noch weiter ausführen möchte.

Daher muss ich jetzt ein Gewerbe anmelden.

Wie ich mitbekommen habe, muss ich das Gewerbe in meinem Fall rückwirkend anmelden.

Klartext! Was hast du wo mitbekommen?

Wer hat dir gesagt, dass du rückwirkend ein Gewerbe anmelden musst?

 Ich habe gelesen es kann zu großen Steuernachzahlungen und einem Bußgeld bis zu 1000€ kommen.

Wo hast du was gelesen?

Was würde passieren wenn ich das Gewerbe normal anmelde, ohne meine bisherigen Verkäufe zu erwähnen ?

Jetzt musst du plötzlich nicht mehr zwingend rückwirkend dein Gewerbe anmelden?

Auf einmal spielt die Steuerhinterziehung keine Rolle mehr?

Ich würde mich sehr über jede Antwort diesbezüglich freuen.

Abwarten.

Eventuell war jemand selber in dieser Situation und kann mir seine Erfahrungen berichten.

In welcher Situation bist du denn?

Du hast vom ersten bis zum letzten Wort nicht eine einzige, konkrete Ansage gemacht - nicht eine einzige.

ich habe 10000€ oder mehr umgesetzt, der gewinn ist aber nur ein kleiner Teil

Wie willst du einen Gewinn berechnen, wenn du nicht einmal eine präzise Kostenaufstellung zu gewährleisten kannst?

Praktisches Beispiel für das Marge berechnen 

Gewinn (%) = [(Verkaufspreis – Kosten) / Verkaufspreis] * 100.

Die Berechnung dieser Formel gibt Ihnen den prozentualen Anteil des Umsatzes, der als Gewinn verbleibt.

  • Angenommen, du verkaufst einen Artikel zu einem Verkaufspreis von 30,- Euro.
  • Die direkten Kosten einschließlich Wareneinkauf, Material und Versand, belaufen sich auf 15 Euro.
  • Die indirekten Kosten, die Vertriebs- und Verwaltungsausgaben, betragen zusätzlich 5 Euro.

Dann würde deine Marge bei 33,33 % liegen

Rechne selber.

Marge (%) = [(VerkaufspreisDirekte KostenIndirekte Kosten) / Verkaufspreis] * 100

  • Marge (%) = [(30 – 15 – 5) / 30] * 100
  • Marge (%) = (10 / 30) * 100
  • Marge (%) = 33,33%

Du möchtest wissen:

Wie würdet ihr in meiner Situation handeln?

Ich würde zu allererst damit aufhören, mir selber etwas vorzumachen.

Wenn du etwas wissen willst, ist fragen völlig ausreichend.

Solche Geschichten bringen dich jedenfalls nicht weiter.

Von Experte Mungukun bestätigt

Das Gewerbe rückwirkend anmelden ist eindeutig die bessere Variante.

Die Einkommensteuer für dein Gewerbe fällt nur auf den Gewinn an, nicht auf den Umsatz. Laut deinen Angaben war der Gewinn nicht so hoch, also sollte die Einkommensteuer kein Problem darstellen.

Die Geldbuße beim Gewerbeamt beträgt bis zu 1000€, nicht 1000€. Das ist ein Unterschied. Der Maximalbetrag dürfte ähnlich häufig verhängt werden, wie der Maximalbetrag für ein Zwangsgeld von 10.000€. So selten, dass ich die Summe noch nie als Zwangsgeld gesehen habe.

Wenn du dein Gewerbe nicht rückwirkend anmeldest, dann kommen wir in den Bereich der Steuerhinterziehung und dann hast du wesentlich andere Probleme, als nur ein Bußgeld. Wie du ja bereits gesagt hast, werden die Daten eh an das Finanzamt übermittelt. Die finden also leicht heraus, wie lange du tatsächlich gewerblich tätig bist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 2018 abgeschlosse Ausbildung zum Finanzwirt

Kevin53781 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 10:39

Vielen Dank für deine Antwort!
Ich habe gedacht man bezahlt eine Umsatzsteuer als Einzelunternehmen. Also 19% von meinem Umsatz. Dafür kann ich aber 19% des Einkaufspreises, also die Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen. Das Problem dabei ist das man die Vorsteuer nicht rückwirkend erstattet bekommt. Jedoch muss man die Umsatzsteuer rückwirkend zahlen. Zudem stellt sich mir die Frage, wie genau der Tatsächliche Gewinn ermittelt wird, da nirgendswo genau steht wie viel ich im Einkauf bezahlt habe. Der Umsatz liegt bei Ebay ja genau vor. Meine Tätigkeit besteht daraus limitierte Sachen etwas günstiger zu kaufen und dann teurer zu verkaufen. Das war mein Wissenstand bis jetzt, bezüglich der Steuernachzahlung. Ich bin bis jetzt nicht genau mit allen Steuerregelungen vertraut, daher kann es sein das ich mich hiermit komplett irre. Falls es anders ist, gerne verbessern.

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Googliesama  07.08.2024, 14:27
@Kevin53781

Solange dein Umsatz im aktuellen Jahr nicht über 22.000€ und im darauffolgenden Jahr voraussichtlich nicht über 50.000€ liegt, bist du erstmal Kleinunternehmer. Du weißt also keine Umsatzsteuer aus und kannst dafür im Gegenzug keine Vorsteuer ziehen. Die Kleinunternehmerregelung greift nur nicht, wenn du darauf aktiv verzichtest.

Gewinn ermittelt man indem man Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellt.

Ich würde dir empfehlen mal ein Existenzgründerseminar zu besuchen, da es dir an grundlegenden Kenntnissen zu mangeln scheint

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