Gewerbe gründen bei Streetspotr Tätigkeit?

2 Antworten

Kann mir da jemand etwas Klarheit geben?

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

sumpfbub  09.07.2024, 14:45

Reichlich viel Text für die Zielgruppe; das wird keiner lesen.

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Mungukun  09.07.2024, 14:51
@sumpfbub
Reichlich viel Text für die Zielgruppe; das wird keiner lesen.

Für jemanden der ein Gewerbe betreiben will ist mein kurzer Text noch wenig zu lesen im Vergleich zu den zu beachtenden Regeln. Die wichtigsten Sachen habe ich zum Überfliegen auch fett gedruckt verfasst.

Meine Antwort war nur Steuerrecht. Theoretisch könnte man weiter machen mit der Krankenkasse oder der Impressumspflicht oder der DSGVO.

Übrigens habe ich mit dem Text schon sehr oft die hilfsreichste Antwort bekommen. Viele FS finden den also sehr wohl hilfreich und lesen den durch.

Es steht dir aber natürlich frei, alle wichtigen Aspekte kürzer zu fassen und eine eigene Antwort zu schreiben.

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sumpfbub  10.07.2024, 09:22
@Mungukun

Natürlich hast Du komplett recht, aber Du gibst Dir zu viel Mühe bei diesem Publikum.

Worum geht es in diesem Forum in aller Regel? Um den Gedanken, mit Null Qualifikation und Zeitaufwand Geld zu machen. Um Kleinstaufträge, die jeder erfüllen kann, sobald er auch nur einen Meter geradeaus gehen kann.

Wer sich mit solchen Arbeiten abgeben will, ist typischerweise nicht einer der Menschen, die sich zu höherem berufen fühlen und sich Gedanken über den Aufbau eines nachhaltigen Gewerbes mit Ausbau zu einem größeren Unternehmen machen. Das Denken über den nächsten Schritt hinaus ist ihnen fremd. Insofern ist Bürokratie ein rotes Tuch und man beschäftigt sich damit auch nicht.

Möglicherweise ist der FS aber anders gepolt; als junger Azubi hat man noch keine nennenswerte Erfahrung, wie die Welt läuft.

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Ja, du dürftest ein Gewerbe brauchen, was die Sache recht kompliziert macht. Steuern musst du vermutlich nicht mal zahlen (oder wie viel Geld machst du damit im Jahr?), trotzdem ist der Aufwand groß.