Gewerbe anmelden mit Bruder oder Schwester?
Hallo zusammen, ich bin 16 Jahre alt und möchte mein eigenen Online Shop eröffnen. Meine Frage ist, kann ich mit meinem Bruder oder meiner Schwester die bereits volljährig sind ein Gewerbe anmelden oder MUSS ich mit meinen Eltern hin??
2 Antworten
Du kannst nicht "mit jemandem" ein Gewerbe anmelden.
Das wäre allein das Gewerbe der volljährigen Person, mit dem Gewerbe hast Du nichts zu tun.
Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.
Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.
Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.
Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.
Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige
Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
Für eine Gewerbeanmeldung benötigst du die Zustimmung deiner Eltern und des Familiengerichtes.