Gewerbe anmelden als Amway Geschäftspartner?
Hallo Community,
ein Freund von mir möchte sich als Amway Geschäftspartner registrieren. Jedoch möchte er keine Verkäufe mit den Produkten auslösen, sondern die erstmal für sich ausprobieren, ob er auch selbst damit zufrieden ist. Man könne sich auch 3 Monate daran probieren, ob Amway einem liegt. Sein Mentor meinte, er müsse noch kein Gewerbe anmelden, erst dann, wenn richtig Gewinn eingefahren wird. Ich sah das anders und sagte ihm, dass er das baldmöglichst tun solle, auch ohne Gewinn.
Wie ist die Rechtsgrundlage? Danke vorab.
1 Antwort
Das Gewerbe ist anzumelden, sobald mit dem Handel begonnen wird oder eigene Berater angeworben werden sollen. Solange dein Kumpel nur Ware einkauft, um sie selbst auszuprobieren, ist er ja kein Händler und muss nichts anmelden.
Wenn er sich bei AMWAY als Partner registrieren lässt, ist das Zivilrecht und eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Parteien. Das hat öffentlich-rechtlich noch keine Bedeutung. Erst wenn er tatsächlich mit der gewerblichen Tätigkeit beginnt, gilt die Pflicht zur Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO.
Vergleiche das mit einem Gewerbemietvertrag. Den unterschreibst du in der Regel auch einige Wochen, bevor du den Laden eröffnest. Und erst dann musst du das Gewerbe anmelden.
Also kann er als Beispiel mehrere Monate günstig die Produkte einkaufen, solange er die für sich selber benutzt ohne Gewerbe anzumelden? Sprich erst beim Verkauf eines Produkts unterliegt er einer Pflicht zur Anmeldung eines Gewerbes. Sehe ich das richtig?
Auch wenn er als Geschäftspartner registriert ist und nur Ware für sich einkauft? Hat er dann nicht mit der Registrierung irgendwo auch mit dem Handel begonnen?