Gewerbe anmelden?

3 Antworten

Hallo Krispy,

Ja genau, sobald Du Geld verdienst und Gewinnabsicht hast, musst Du ein Gewerbe anmelden. 🙏

Es gibt folgende Freibeträge:

  • bis 11.604 EUR Jahreseinkommen aus allen Einnahmequellen zusammen: Du bezahlst keine Einkommensteuer.
  • bis 22.000 EUR Umsatz: Du darfst die Kleinunternehmerregelung beantragen (musst aber nicht)
  • bis 24.500 EUR Gewinn: Keine Gewerbesteuer

Du musst aber trotzdem Streuerklärungen abgeben. 🙏

Hier noch mein Standard Text für Gründer:

Ein Einzelunternehmen kannst Du beim Gewerbeamt anmelden.

Anschließend musst Du für das Finanzamt den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" abgeben, das geht über die Elster Webseite. Es wird kein Brief mehr verschickt, Du musst von Dir aus auf Elster gehen und den Fragebogen absenden, kannst Du direkt 1 Tag nach der Anmeldung im Gewerbeamt tun. Erst danach bekommst Du Deine gewerbliche Steuernummer, die Du ja brauchst um Rechnungen zu schreiben. Beim Fragebogen kannst Du auch die "Kleinunternehmerregelung" beantragen wenn Du unter 22.000 EUR Umsatz bleibst. Dann darfst Du alle Deine Belege und Rechnungen ohne Umsatzsteuer buchen.

Wenn Du im Nebenberuf gründest, musst Du Deinen Arbeitgeber informieren über Deine Tätigkeit, der darf aber nicht Nein sagen, solange Du nicht übermüdet zur Arbeit kommst oder in Konkurrenz gehst.

Es ist sehr empfehlenswert, ein Gewerbliches Konto zu eröffnen, auch wenn es keine Pflicht ist, bei Einzelunternehmen / GbRs.

Dein Krankenversicherungs-Status ändert sich von "gesetzlich versichert" in "privat oder freiwillig gesetzlich" nur dann, wenn Du im Gewerbe mehr als 538 EUR/Monat verdienst. Oder wenn Du mehr als 20 Stunden pro Woche im Gewerbe arbeitest. Solange Du darunter liegst und weiter als Angestellter arbeitest, bleibt alles unverändert. Wenn der Versicherungsstatus sich ändert, empfehle ich, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. (Die privaten Krankenversicherungen sind zwar sehr günstig in jungen Jahren aber extrem teuer im Alter. Ein Kollege zahlt jetzt 2000 EUR pro Monat wo er 70 Jahre geworden ist.)

Nach der Gründung melden sich bei Dir ggf. noch die IHK (oder HWK), die GEZ, die Berufsgenossenschaft, wo Du Dich ggf. dann anmelden musst.

Als Einzelunternehmer oder GbR bist Du verpflichtet "einfache Buchhaltung" zu führen, das beinhaltet eine Liste mit allen Deinen Einnahmen und allen Ausgaben. Das kann man theoretisch sogar in einem guten Excel Sheet machen. Schöner und Professioneller ist aber eine Buchhaltungssoftware wie Sevdesk oder Lexware.

Beachte, dass Du rechtskonforme Rechnungen (oder Quittungen) ausstellen musst: https://qonto.com/de/blog/business/rechnungsstellung/quittung-oder-rechnung-kleinunternehmer

Wenn man keine Kleinunternehmerregelung beantragt, ist es mit einer Buchhaltungssoftware viel einfacher die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) direkt aus der Software ans Finanzamt zu senden. Üblicherweise muss man bis zum 10 Tag des Folgemonats die UStVA ans Finanzamt senden, sonst drohen Strafgelder. 🙏 Bei Quartalsmäßigen Abgabe muss man z.B. für (Jan+Feb+Mrz) die UStVA bis zum 10. April abgeben.

Steuern zahlst Du den Gewinn, den Du mit der EÜR - Einnahmenüberschussrechnung ermittelst. Die Summe aller Einnahmen minus die Summe aller betrieblichen Kosten = Dein Gewinn. Wie viel Steuern zu bezahlst hängt davon ab wie viel Du insgesamt in Summe aller Deiner Einkünfte verdient hast, also Angestelltenverhältnis + Gewerbe + Sonstiges. Mithilfe des Einkommensteuerrechner kannst Du Deine Steuerlast ausrechnen, trage da die Gesamtsumme ein.

Am Ende jeden Jahres musst Du über Elster folgende Erklärungen ans Finanzamt senden:

  • Die EÜR - Einnahmenüberschussrechnung (Formular auf elster.de)
  • Eine Umsatzsteuererklärung (entfällt ab 2024 für Einzelunternehmen mit Kleinunternehmerregelung)
  • Deine Einkommensteuererklärung mit Anlage G (die den Gewinn aus der EÜR enthält) (oder Anlage S für Freelancer)
  • Gewerbesteuererklärung ist notwendig ab >24.500 EUR Gewinn

Im Rathaus deiner Gemeinde oder Stadtbezirk. Was du willst ist eine Anmeldung zum Kleingewerbe. Das geht recht fix, ist unkompliziert und kostet einmalig zwischen 10-45€. Bring das bitte nicht mit der Steuerverpflichtung durcheinander. Du bist damit lediglich bis 22.000 € Umsatzsteuerbefreit. Sämtlicher !!Gewinn!! wird ganz normal Einkommensversteuert.


anTTraXX  20.09.2024, 15:04

Es gibt kein Kleingewerbe.

Er ist auch nicht USt befreit, sie wird nur nicht erhoben.

anTTraXX  20.09.2024, 15:05
@thorben246

Wenn du dir so sicher bist kannst du doch sicherlich deine Fundstelle im Gesetz nennen.

thorben246  20.09.2024, 15:07
@anTTraXX

Junge junge junge was bist du denn für einer. Du gehst zum Rathaus, Gewerbeamt, meldest dort ein Gewerbe an als Kleinunternehmer und bist bis 22.000 p.a. Umsatzsteuerbefreit. Umgangssprachlich hieß und heißt das Kleinunternehmen. Da geht es dann um den 19er UStG 

anTTraXX  20.09.2024, 15:12
@thorben246

Richtig du meldest ein Gewerbe an, denn ein Kleingewerbe gibt es nicht, aber beim Rathaus meldest du sicherlich nicht die Kleinunternehmerregelung an. Das sind Dinge die man beim Finanzamt anmeldet, diese sorgt dafür das die USt nicht erhoben wird (nicht steuerbefreit).

Richtig das heißt fälschlicherweise auch mal Kleinunternehmen, es heißt aber nie Kleingewerbe. Denn das gibt es nicht!

wurzlsepp668  20.09.2024, 15:30
@thorben246
meldest dort ein Gewerbe an als Kleinunternehmer

dann zeig mir doch bitte die Stelle im Formular Gewerbeanmeldung (Formular-Bezeichnung "GewA 1"), wo die Stelle "Kleinunternehmer" ausgewählt werden kann.

DANN reden wir weiter!

Giota210  20.09.2024, 15:42
@wurzlsepp668

Das wird er nicht zeigen können (Aber groß Blödsinn schreiben dafür, natürlich...).

KRispyyyyyyy 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:21

Also muss ich dann im Prinzip direkt ganz normal versteuern? Da ich ja relativ wenig kosten dann hab ist der Umsatz≈ Gewinn.

Allerdings verdiene ich im Moment nahe zu nichts

Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.

Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.

Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

KRispyyyyyyy 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 15:25

Ich habe gelesen, dass man bis zu 410 Euro pro Jahr ohne Gewerbe selbstständig verdienen darf, stimmt das?

anTTraXX  20.09.2024, 15:30
@KRispyyyyyyy

Nein

Weder Gewerberecht noch das Steuerrecht kennen bei der Anmeldung eine Freigrenze oder Freibetrag.