Gewerbe?

2 Antworten

Familienmitglieder dürfen beim Gewerbe helfen, aber nicht wenn sie bezahlt werden. Dann sind sie wie normale Angestellte zu behandeln. D.h. Vertrag, Anmeldung, Sozialversicherung, usw. usf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Denke viel nach.

nur selten und nur stundenweise mal.

Das ist familienhilfe. Aber kann eben nur selten ausnahmsweise mal was helfen.

Um auf nummer-sicher zu gehen rufst du am besten bei einem finanzamt in deinem landkreis an und fragst da.


michi57319  05.02.2024, 23:22

Wichtiger wäre es, den Zoll zu fragen.

Artur712  05.02.2024, 23:24
@michi57319

stimmt. hatte mich vertan. zoll ist ja für schwarzarbeit. Danke für die erläuterung/berichtigung.

michi57319  05.02.2024, 23:28
@Artur712

Da die Gebäudereinigung dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz und dem tariflichen Mindestlohn unterliegt, ist die unentgeltliche Mitarbeit von Angehörigen ein ganz heißes Eisen.

Es spricht ja auch rein gar nichts dagegen, alles korrekt laufen zu lassen.

Artur712  05.02.2024, 23:40
@michi57319

Außer oftmals das Geld, wie ich bei einem bereits 2 jobs mitbekam. Beim einen 4j arbeit ohne dass rente oder so gezahlt wurde. ^^