Geteiltes Erbe?
Hey,
mein Bruder und ich haben gemeinsam eine Wohnung geerbt.
Das ist jetzt schon vier Jahre her und er wohnt dort seit drei Jahren alleine drin. Ich wohne bei meinen Eltern..
Das Problem:
Mein Bruder ist stark drogenabhängig, kaum zu erreichen und verwüstet diese Wohnung nach meinen letzten Stand unfassbar. Auch die Nachbarn sind nicht gut auf ihn zu sprechen.
Er möchte nicht verstehen, dass ich auch Anspruch auf diese Wohnung habe und gerne dort einziehen würde, ignoriert und meidet das aber Thema weitestgehen, wenn ich ihn mal darauf anspreche. Logischerweise möchte ich auch nicht mit einem Heroinabhängigen zusammenleben.
Ich habe Angst, dass die Wohnung gepfendet wird, da er nicht wenig Schulden hat und auch sogut wie kein Einkommen generiert (außer auf kriminelle Weise..)
Für mich hat die Wohnung großen Wert, da sie meiner Tante gehört hat und ich immer gerne bei ihr war, daher macht es mich umso trauriger, dass das einfach von ihm zerstört wird, was er wahrscheinlich nicht einmal merkt oder ihm einfach egal ist.
Bitte helft mir:(
Danke für eure Zeit und liebe Grüße..
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, müsste eigentlich eine Nachlassverhandlung stattgefunden haben bei der ihr auf die Möglichkeit der (damals) kostenlosen Berichtigung des Grundbuches hingewiesen worden seid.
Ihr seid eine Erbengemeinschaft und (falls wie ich vermute keine testamentarische Verfügung vorliegt) zu gleichen Teilen Erben. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt aber nicht nach Anteilen, sondern nur als Erbengemeinschaft;
Ihr habt beide die gleichen Rechte. Eine Erbengemeinschaft ist kein rechtsfähiges Konstrukt. Wenn in das Grundstück vollstreckt werden soll, dann geht es nur mit einem Vollstreckungstitel gegen alle Miterben.
Wenn Du die Auflösung der Erbengemeinschaft willst und der andere Miterbe uneinsichtig ist, bleibt Dir nur die Einleitung einer Teilungsversteigerung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
wenn rechtlich beim geteilten Eigentum alles wasserdicht ist, klage ihn auf Instandhaltungskosten - de wird er nicht aufbringen können, also lass sie an seinem (Mit)Eigentum an der Wohnung pfänden - dann is er über kurz oder lang raus.