Geteiltes Erbe?

2 Antworten

Wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört, müsste eigentlich eine Nachlassverhandlung stattgefunden haben bei der ihr auf die Möglichkeit der (damals) kostenlosen Berichtigung des Grundbuches hingewiesen worden seid.

Ihr seid eine Erbengemeinschaft und (falls wie ich vermute keine testamentarische Verfügung vorliegt) zu gleichen Teilen Erben. Eine Eintragung im Grundbuch erfolgt aber nicht nach Anteilen, sondern nur als Erbengemeinschaft;

Ihr habt beide die gleichen Rechte. Eine Erbengemeinschaft ist kein rechtsfähiges Konstrukt. Wenn in das Grundstück vollstreckt werden soll, dann geht es nur mit einem Vollstreckungstitel gegen alle Miterben.

Wenn Du die Auflösung der Erbengemeinschaft willst und der andere Miterbe uneinsichtig ist, bleibt Dir nur die Einleitung einer Teilungsversteigerung.

wenn rechtlich beim geteilten Eigentum alles wasserdicht ist, klage ihn auf Instandhaltungskosten - de wird er nicht aufbringen können, also lass sie an seinem (Mit)Eigentum an der Wohnung pfänden - dann is er über kurz oder lang raus.