Gestohlen aber Ware nicht gefunden?
Hallo,
Nehmen wir mal an ein freund von mir hat eine Uhr im wert von 16 Euro gestohlen. Er ist 14 Jahre alt und noch nicht vorbestraft. Als er vom Laden rausging hat ihn der ladendetektiv mitgenommen aber er hat die Uhr so gut versteckt das die Polizei und die security die Uhr nicht gefunden haben. Er hat eine gute ausrede aber er hat bald ein vernehmung termin. Was soll er tun? Kann der fall eingestellt werden weil 14 jahre alt und noch nie was mit Polizei zu tun? Wird bei Einstellung irgendwas in seine akte reingeschrieben weil des könnte seine Zukunft zerstören?
Ich freue mich auf eure Antworten
Danke
8 Antworten
Wenn er gesteht, die Uhr zurückgibt und sich dann auch noch beim Ladenbesitzer entschuldigt, wird das Verfahren zu 99% eingestellt.
Gruß
Wenn es keinen handfesten Beweis gibt, kann ihm nichts passieren.
Sie müssen also die Uhr finden oder Videoaufnahmen davon haben.
Da ist dann jede Ausrede egal.
Das wäre dann Diebstahl, das kommt in die Akte, die Erziehungsberechtigten werden informiert und man muss eine Geldstrafe zahlen. Dazu kommt wahrscheinlich lebenslang Ladenverbot, falls er es jetz noch nicht hat.
Verstehe ich nicht. Wenn die Uhr nicht gefunden wurde, gibt es keinerlei Beweise gegen ihn.
Als Beschuldigter gilt bei der Polizei immer: Keine Aussage machen, ohne Anwalt zu konsultieren.
Das wäre dann ja Aussage gegen Aussage. Das muss er schon richtig beweisen.
Nein, das waere dann eine Aussage eines Zeugen und eine Beschuldigtenbehauptung. Der Zeuge muss die Wahrheit sagen, der Beschuldigte darf luegen.
Es entscheidet immer noch der Richter, wie er welche Beweise wertet.
Nein, Zeugenaussagen sind aus gutem Grund keine genügenden Beweise.
Und vor Gericht darf NIEMAND lügen, lediglich die Aussage verweigern!
Und vor Gericht darf NIEMAND lügen, lediglich die Aussage verweigern!
Damit hast du dich nun endgueltig disqualifiziert. Ein Beschuldigter und auch ein Angeklagter darf IMMER luegen (sofern er damit nicht andere wahrheitswidrig belastet). Das darf sogar schon ein Tatverdaechtiger.
Selbstverstaendlich sind Zeugenaussagen Beweise.
Humbuck, ich hoffe du arbeitest nie in dieser Richtung!
Wenn nur Zeugenaussagen vorhanden sind und nichts anderes, ist es ungenügend.
Vor Gericht muss immer die Wahrheit gesagt werden. Der Beschuldigte und dessen Angehörige dürfen die Aussage verweigern.
Du bist der einzige der sich hier disqualifiziert.
Wenn du mir nicht glaubst, lies halt dies hier: https://dost-rechtsanwalt.de/spezialisiert-auf-die-strafverteidigung-anwlt-berlin/voraussetzung-fuer-die-einleitung-des-ermittlungsverfahrens/recht-zur-luege-als-beschuldigter-im-ermittlungsverfahren/
Das kann er aber nicht wissen, darum wie gesagt nichts sagen ohne einen Anwalt konsultiert zu haben.
Da wohl keine Beweise, sie werden nicht gründlich gesucht, wird es zu den Akten gelegt. Allerdings, da 14 Jahre, wird der Vorfall vermerkt.
Beim nächsten Verdacht, der nächsten Überprüfung wird das angezeigt werden. Ein Fleck auf der weißen Weste, der bleibt.
st doch 14 und nicht 13. Dann steht da sowas wie 20.02.2020 Verdacht auf Diebstahl. Bei einem neuen Vorfall wird die Polizei etwas genauer schauen.
Er hat eine gute ausrede aber er hat bald ein vernehmung termin.
Welche "gute Ausrede" soll das wohl sein? Ich denke so ziemlich jede hat ein Polizeibeamter und erst recht ein Staatsanwalt oder Richter schon gehört.
Wenn auf Videoaufnahmen zu sehen ist, wie "dein Kumpel" die Ware einsteckt, ist zumindest der Versuch des Diebstahls dokumentiert. Auch der Versuch ist strafbar (siehe § 242 StGB).
Sehr wahrscheinlich wird die Sache aber wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt.
Zivilrechtlich wird dein Kumpel wohl Hausverbot, zumindest in dem betreffenden Ladenlokal, und wenn es sich um eine Kette handelt, wahrscheinlich auch bundesweit in allen Ladenlokalen der Kette erhalten.
Zeugenaussage des Ladendetektivs?