Gesetzliche Fahrtauglichkeitspflicht für Senioren?
Hallo,
Der Artikel über eine geplante gesetzliche Fahrtauglichkeitsüberprüfung vonseiten der EU hat mich aufgeschreckt. Habe selber meinen Führerschein seit 1968 mein jetziger Führerschein im Scheckkartenformat ausgestellt 2005 und von der EU Führerscheinumtauschpflicht bis 2033 befreit da ich Jahrgang 1949 bin seither niemals drogen oder alkoholbedingt Unfälle oder sonstige Unfälle verursacht fahre selber sehr umsichtig und sehr sicher seit vielen Jahrzehnten meinen PKW . Jetzt plant die EU einen verpflichtenden Fahrtauglichkeittest.Ab wann soll diese Fahrtaulichkeitspflicht gelten? ist damit schon Januar 2024 zu rechnen das es eingeführt wird? Wenn ja dann werde ich das Autofahren aufgeben obwohl es mir sehr schwer fallen würde denn ich benutze meinen Wagen viel zum Einkaufen , aber diesen bürokratischen Aufwand mache ich aber nicht mit.
Erfahre gerade ,daß die Fahrtauglichkeitsprüfung dieses Jahr schon eingeführt wird, das würde aber sehr schnell gehen
Quelle? April April?
schön wärs wenn es ein Aprilscherz wäre!!
6 Antworten
Wenn ja dann werde ich das Autofahren aufgeben obwohl es mir sehr schwer fallen würde denn ich benutze meinen Wagen viel zum Einkaufen , aber diesen bürokratischen Aufwand mache ich aber nicht mit.
Das sei ja jedem freigestellt. Aber hier sei einmal angemerkt das es andere Länder gibt, die ein noch sehr viel restriktiveres System haben. Z.B. die USA. In den 1980er Jahren habe ich dort gelebt. Da war es in West Virginia schon üblich, das der Führerschein alle fünf Jahre (bei ungeradem Geburtsjahr) oder alle sieben Jahre (bei geradem Geburtsjahr) komplett neu gemacht werden musste.
Ich habe eigentlich auch noch nicht vor das Fahren einzustellen, vor allem weil ich auch noch während meinem Ruhestand meinen Hobbies nachgehen möchte, und da benötige ich ein Fahrzeug zum Transport.
Außerdem steht ja noch gar nicht fest,in welchem Umfang diese Fahrtauglichkeitsprüfung stattfinden soll. Also erst einmal die Kirche im Dorf lassen.
Würde mich mal sowieso interessieren wie das umgesetzt werden soll z.B ab 1.Januar 2924 sollen alle über 70 zur Fahrtauglichkeitsprüfung.Wieviele 70jährige gibt es alleine in München die alle autofahren und nicht jeder hat den Führerschein erst seit 2013 wie soll das alles dann stattfinden?
Man sollte diesen EU-Bürokraten das Handwerk legen. Wenn man die Sehkraft ab und zu überprüft ist das meiner Meinung nach o.k.
sollte das nicht davon abhängen, ob die Unfallgefahr mit dem Alter mekrlich steigt? Ich gehe einfach mal davon aus, dass die das nicht nur aus Gründen der Altersdiskriminierung machen
Zunächst einmal muss ich mit einem Irrtum aufräumen: Du bist nicht "befreit" vom Führerscheinumtausch. Weil du schon einen Kartenführerschein hast, muss dieser gemäß Anlage 8e der Fahrerlaubnisverordnung bis zum 19.01.2028 umgetauscht werden.
Zum eigentlichen Problem: Ich verstehe, worum es dir geht, aber Sicherheit muss sein. Ich würde das allerdings nicht auf ein bestimmtes Alter reduzieren, sondern alle dieser Untersuchung unterziehen. Alles andere wäre aus meiner Sicht eine Altersdiskriminierung. Auch jüngere Menschen können schon so schwer krank sein, dass sie fahruntauglich sind, wie z.B. ich, der ich erst 50 bin. Ich könnte noch jahrzehntelang andere totfahren.
Ein Einführungstermin gibt es noch nicht. Die EU könnte das in der Tat dieses Jahr noch einführen, aber dann muss es Deutschland noch in nationales Recht umsetzen. Und das kann dauern.
Tatsächlich, habe ich noch gar nicht gesehen. Danke für den Hinweis.
Da ich aber Geburtsjahr 1949 bin muß ich als Kartenführerschein Inhaberin diesen erst ab 19.01.2033 umtauschen lassen soweit ich seit neuesten darüber informiert bin, denn diese Regelung gilt für Personen die vor 1953 geboren wurden da gilt nicht Anlage e der Fahrerlaubnisverordung schon Umtausch 2028 dachte ich zwar vorher auch bin aber eines besseren belehrt worden
Gottes Mühlen und die der EU mahlen langsam.
Vor einem einfachen Hör-, Seh- und Reaktionstest brauchst Du Dich doch nicht zu fürchten. Alles andere wäre viel zu aufwendig.
Mit 78 funktionieren meine Sinne noch sehr gut, und nach Ostern fahre ich so zum 50. Mal mit dem PKW nach Andalusien.
Meine Sinne funktionieren auch noch sehr gut gottseidank mit 73
Also muß man mit der Einführung eines solchen Gesetzes nicht schon Anfang nächsten Jahres rechnen?
Das kann man nicht ausschließen, aber ich rechne nicht damit.
Warum jetzt schon aufrgen!?
Wart doch mal ob und wann es überhaupt umgesetzt wird
Es ist bis dato ein reiner ENTWURF
Und es gibt Länder dort ist das schon gang und gäbe und da regt sich niemand auf
Habe ich mich gerade jetzt nochmal vergewissert nach neuester Regelung vom 24.02.2023 der Bundesregierung ,in meinem Fall erst 2033 der Umtausch des Kartenführerscheines