Geschwister bekommt nun auch Bafög. Wie teile ich dem Amt das mit?

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Hallo,

also man muss keinen Bafögbescheid vom Geschwisterchen (bzw. eigentlich ja die Eltern über das Kind) einreichen. Du musst die Immatrikulationsbescheinigung einreichen und auf Formblatt 3 wird nur nach Einkommen gefragt. Bafög ist aber kein Einkommen und es ist dem Amt auch egal, ob er Bafög bezieht oder nicht. Es ist nur wichtig, dass er sich in einer bafög-förderfähigen Ausbildung befindet, nicht ob und wie viel Bafög er tatsächlich bezieht. Nachweise über sein Einkommen (Nebenjob, Gehaltsabrechnungen etc.) muss man einreichen.

Generell: Es reicht bei Änderungen einen formlosen Brief zu schreiben, den man zuordnen kann (dein Name, Anschrift, Bafög-Nummer) und einer Unterschrift. Man muss Formblätter nicht nochmal ausfüllen, wenn sich was geändert hat.

ich hätte auch eine frage. ich wollte meinen Bafög antrag stellen, jetzt bin ich etwas überfordert. Mein Fall: meine Schwester bezieht auch Bafög hat einen Minijob, verdient also 450€ im Monat und wohnt nicht mehr zuhause. Muss ich sie nun im Formblatt 3 meiner Elter angeben oder nicht? und wenn ja wie und was muss ich angeben. Ich habe nämlich gelesen, dass wenn ein 2 Kind Bafög erhält sich der betrag den die Eltern dazustehen müssten/ könnten auf 2 aufteilt und sich dadurch das Bafög erhöht. Bsp: meine Eltern konnten meiner Schwester 400€ dazu steuern nun komme ich dazu also 200€ für jedes Kind. Erhöht sich dann der Baföganspruch.

Danke schonmal für die Antwort