Geschäftskonto für Nebenerwerb?

3 Antworten

Ob man es braucht hängt von der Rechtsform ab. Für Kapitalgesellschaften ist es verpflichtend, bei Personengesellschaften nicht. Da du das ganze wahrscheinlich als Einzelunternehmen führen wirst wäre es nicht verpflichtend eine extra Konto dafür zu verwenden. Empfehlenswert ist es allerdings trotzdem da es vieles einfacher und übersichtlicher macht.

Es gibt keine gesetzliche Pflicht. Allerdings haben 99% der Banken in den Geschäftsbedingungen zum Privatkonto gewerbliche Einkünfte und Ausgaben ausgeschlossen. Das kann also zur Kündigung des Kontos führen.

Was aber zwingend gesetzlich verpflichtend ist und zwar ab dem ersten Tätigwerden ist die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde, § 14 GewO, sowie die elektronische Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt, § 138 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

RolandRoller 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 20:46

und in der Schweiz?

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Mungukun  22.07.2024, 22:46
@RolandRoller

Keine Ahnung.

Sowas sollte man vielleicht dazu schreiben bei solchen Fragen ob etwas zwingend, also rechtlich, erforderlich ist, dass man nicht das deutsche Recht mein.

Sonst gehen hier alle vom deutschen Recht aus.

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RolandRoller 
Beitragsersteller
 22.07.2024, 22:47
@Mungukun

Soweit ich weiss muss man es erst ab einem umsatz von 100.000 anmelden, allerdings muss man ab 2300 ahv abgaben machen.

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Mungukun  22.07.2024, 22:52
@RolandRoller

Kann sein. Kann auch nicht sein.

Ich habe "nur" deutsches Steuerrecht studiert und kein schweizer Steuerrecht.

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