Gemeinsamer Stand auf dem Weihnachtsmarkt (2* Kleingewerbe)?

2 Antworten

Wenn ihr gemeinsam ein Kleingewerbe angemeldet habt, dann werdet ihr auch gemeinsam steuerrechtlich veranlagt.
Wie ihr den Gewinn untereinander aufteilt ist eure Sache.


Geochelone  10.07.2024, 22:43

In der Frage steht "jeweils ein" Gewerbe.

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Du musst hier die gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte auseinander halten.

Wenn ihr einen Stand gemeinsam mit gemeinsamen Produkten betreibt, dann ist das schon eine GbR. Das muss für die Kunden auch deutlich gemacht werden.

Ich gehe mal davon aus, dass der Weihnachtsmarkt von der Gemeinde gemäß § 69 GewO festgesetzt wird. Dann braucht ihr (wegen der althergebrachten Marktprivilegien) keine gesonderte Gewerbeanmeldung. Eure schon bestehenden Gewerbeanmeldungen haben damit nichts zu tun, denn die gelten nur für eure angemeldeten Betriebsstätten.

Wie es steuerrechtlich ist, weiß ich nicht genau. Gehe aber davon aus, dass sich die GbR gesondert erfassen lassen muss.