Gemeinkostenarten -> was ist enthalten? BWR!

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Materialgemeinkosten
alle Kosten der Beschaffung, Prüfung, Lagerung (Lagerkosten) und des innerbetrieblichen Transportes (Transportkosten) von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Dazu gehören Löhne, Gehälter (Personalkosten) und Personalnebenkosten der im Einkauf und im Lager beschäftigten Personen, Abschreibungen auf Lagerbestände und -einrichtungen und die dort anfallenden Reparaturkosten, Versicherungskosten und Zinskosten des dort gebundenen Kapitals, Kosten für Heizung, Beleuchtung usw.


Fertigungsgemeinkosten
Fertigungsgemeinkosten sind die Fertigungskosten, die den Kostenträgernnicht verursachungsgerecht (direkt) zugerechnet werden können, wie etwa kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen, Hilfslöhne, Hilfsmaterial, Energie.


Vertriebsgemeinkosten
Vertriebsgemeinkosten sind diejenigen Kosten, die durch den Absatz der Produkte am Markt entstehen (vgl. Vertriebskosten), jedoch nicht den Kostenträgern als Einzelkosten (vgl. Sondereinzelkosten des Vertriebs) zurechenbar sind, sondern im Betriebsabrechnungsbogen auf die Vertriebskostenstellen umgelegt werden müssen.

Als Zuschlagsgrundlage kommen für die Vertriebsgemeinkosten die Herstellkosten oder die einzelnen Vertriebsaufträge in Betracht. Vertriebsgemeinkosten sind bei der Bewertung der Bestände an Fertigwaren nicht aktivierungsfähig; nur den verkauften Erzeugnissen dürfen Vertriebsgemeinkosten zugeschlagen werden.

Beispiele: Gehälter der im Vertrieb tätigen Angestellten, Kosten für Räume, Außendienstmitarbeiter, Imagewerbung, Büromaterial. Vertriebsgemeinkosten können sein: Personal- und Sachkosten für die Vertriebs- und Versandabteilung, Mahnabteilung und Kreditbüro; Kosten für Vertreter und Reisende; Kosten für Werbung (vgl. Werbekosten), Marktforschung; Kosten für Verkaufsbüros; Transportkosten und die anteiligen Verwaltungskosten (vgl. sekundäre Gemeinkosten).

Auch: Verkaufs-, Absatzgemeinkosten. Die Vertriebskosten, die sich nicht den Kostentr¤gern direkt zurechnen lassen. Bei Banken überwiegend.


Verwaltungsgemeinkosten
Die Verwaltungsgemeinkosten einer Behörde sind z.B. die Kosten für die Leitung und Verwaltung der Behörde, z. B. Besoldung für die Behördenleitung und die Beamten sowie Gehälter für Angestellte der Verwaltungsabteilungen, Büromaterial, Abschreibungen auf die Geschäftsausstattung.


Quelle: http://www.wirtschaftslexikon24.net


MojitoTom  29.01.2010, 13:49

Herzlichen Dank für den Stern! :-)

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Materialgemeinkosten: Hierzu gehören alle Abteilungen, die sich mit Beschaffung, Annahme und Lagerung aller Materialien befassen

Vertriebsgemeinkosten: Darunter kann man Werbung, Fertiglager, Verkauf und Versand zusammenfassen

Verwaltungsgemeinkosten: Hierzu rechnet man u.a. kaufmännische Leitung, Rechnungswesen und Personalabteilung

Fertigungsgemeinkosten: Umfasst die Vorbereitung, Durchführung und Kontrolle der Fertigung