Gelten Schülerausweise auch am Wochenende?
Gelten Schülerin und Schüler auch am Wochenende als geimpft beziehungsweise genesen mit dem Schüler Ausweis? Dürfen diese dann auch in Einkaufsläden rein?
3 Antworten
Schülerausweise gelten auch an Wochenenden und in den Ferien. Das heißt, dass Du in einigen Museen oder dergleichen billiger reinkommst. Mit "geimpft" oder "ungeimpft" hat ein Schülerausweis nichts zu tun, denn es gibt ja keine Impfpflicht an Schulen.
Mit "geimpft" oder "ungeimpft" hat ein Schülerausweis nichts zu tun,
In NRW gelten Schüler als getestete Personen und Personen unter 16 sind immunisierten Personen gleichgestellt, sofern sie einen negativen Testnachweis haben.
Hat also schon etwas damit zu tun.
Also in NRW gelten Schüler auch in den Ferien als getestete Personen
Gerade dann machen die Ausweise Sinn, wenn man irgendwo billiger rein will. Während der Schulzeit hat doch keiner Zeit. Und über welche Ferien reden wir hier eigentlich - die im eigenen Bundesland oder der gesamten Republik? Das würde dann ja keinen Sinn machen.
das wird sich evtl. ändern, weil es nun mal Mumpitz ist, so ganz ohne Tests.
Schülerausweis gilt doch nur, weil die Testpflicht in der Schule dafür sorgt, dass es auch ein Ergebnis gibt.
je nachdem wie lang die Ferien sind hast ein langes Loch in der Testreihe und dann gilt das Ding nicht mehr, wenn man logisch ist
nun ja... nur, wenn Tests stattfinden . wäre ja auch sonst witzlos ?
Gegenfrage: Gilt ein Schülerausweis als "getestete Person"?
Schüler gelten in NRW und auch in einigen anderen Bundesländern als getestete Personen. Und wie kann man nachweisen das man Schüler ist? Zum Beispiel mit nem Schülerausweis
Das sind doch keine PCR-Tests - richtig? In wiefern gelten sie denn als echte Tests? Macht doch keinen Sinn.
Wer redet denn von einem PCR Tests?
Um als getestete Personen zu gelten brauche man keinen PCR Test, ein Nachweiß über ein Schnelltest in einem Testzentrum z.B. ist ausreichend.
Abgesehen davon, in Grundschulen und ich glauben in Förderschulen gibt es in NRW PCR-Tests für Schüler.
nun ja... nur, wenn Tests stattfinden . wäre ja auch sonst witzlos ?
Wie bereits gesagt, in NRW gelten Schüler auch in den Ferien als getestete Personen.
Oder um die Diskussion ein wenig abzukürzen, ich zitiere mal aus der CoronaSchuVo des Landes NRW, dort ist der §2 Abs. 8a Satz 2 folgendes: "Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen."
In NRW bis einschließlich 15 Jahren, ja
Die Rechtslage in anderen Bundesländern ist mir unbekannt.
Ja das gild in ganz Deutschland
du musst dich nicht extra testen wenn du irgendwo hin musst
in NRW ist es so dass wir (wenn wir unter 15 sind ) auch kein Schülerausweis brauchen
LG Teti
AUSWEIS GILT NICHT IN DEN FERIEN !!!
vergiss das ganz schnell.