Gelten Effekte von Fallenkarten im Friedhof?
Angenommen mein Gegner spielt in seiner Mainphase 1 'Zwillings-Twister' und zerstört damit meine verdeckt gesetzten Karten 'Mystischer Raumtaifun' und 'Angsteinjagendes Gebrüll' – so daß beide Karten auf dem Friedhof gehen. Kann mein Gegner in diesem, seinem Spielzug nun noch einen Angriff deklarieren?
Plus: Wie wäre die Situation, wenn mein Gegner eine Karte gespielt hätte, die 'Angsteinjagendes Gebrüll' vom Spielfeld verbannt?
2 Antworten
Hallo,
wenn du die Karte nicht angekettet hast, logischerweise nicht. Sie wurde ja nicht aktiviert.
Wenn du sie allerdings aktivierst, kann dein Gegner nicht angreifen, weil Twin Twisters keine Effekte annulliert. Die Karte wird zwar zerstört, der Effekt aber bleibt und wird aufgelöst.
Ebenso gilt dies für Verbannungen. Wenn du die Karte ankettest, wird der Effekt aufgelöst und die Karte wird dann verbannt.
Es muss explizit auf der Karte stehen, dass der Effekt annulliert wird.
Gruß
Wenn dein Gegner Zwillings-Twister aktiviert kannst du angsteinjagendes Gebrüll noch anketten, obwohl sie durch Zwillings-Twister zerstört wird. Dann kann dein Gegner auch nicht angreifen in diesem Spielzug, kettest du die Karte allerdings nicht an, sondern lässt sie einfach vom Zwillings-Twister zerstören, dann gilt der Effekt von angsteinjagendes Gebrüll nicht. So glaube ich zumindest müsste es sein.
Wenn die Karte durch z.B. einen Caius verbannt werden würde kannst du sie ebenfalls noch anketten. Ich weiß allerdings nicht, ob angsteinjagendes Gebrüll dann entfernt oder auf den Friedhof gelegt werden müsste.