Geldwäsche?

2 Antworten

Absolut kein Problem. Die Herkunft des Geldes ist klar und eindeutig.

Das Geldwäsche Thema würde greifen, wenn sie den Betrag beispielsweise in BAR überreichen und der nette Herr dies auf das Konto einzahlen möchte. Hier ist ab 10.000 Euro die Herkunft nachzuweisen, bei kleineren Beträgen über einen gewissen Zeitraum, die in SUMME die 10.000 erreichen, kann dies ebenfalls geprüft werden.

Das geht absolut klar und ist legal