Geldrückerstattung für Busfahrten?

8 Antworten

Ja, theoretisch gibt es diese Möglichkeit, aber wende dich dazu an das Sekretariat in deiner Schule. Die sollten dir dort alle nötigen Infos geben können, ob und wenn ja wie, das bei dir möglich ist.

Solche Sachen sind ja meistens auch von Stadt zu Stadt anders geregelt und das ist auch abhängig von der Entfernung Wohnung-Schule und auch der Klasse.

Als ich vor ein paar Jahren noch in die Schule gegangen bin, war das so, dass man sich die Fahrtkosten erstatten lassen konnte, wenn man mindestens 3 Kilometer von der Schule entfernt gewohnt hat. Ob das immer noch geht und ob das vom Wohnort und der Schulart abhängt, weiß ich leider nicht. Am besten, du fragst mal im Sekretariat deiner Schule nach, ob diese Möglichkeit besteht.

Ich nehme mal an du hast eine verbilligte Monatskarte für Schüler und die Kosten kannst du dir nicht erstatten lassen. Nur wenn deine Eltern von Hartz4 leben könnten diese die Fahrkosten bei der Berechnung berücksichtigen lassen. Da du aber wahrscheinlich schon eine verbilligte Karte hast gilt der Preis von 20 Euro im Monat als Eigenanteil, also bekommst du nichts davon zurück. Du kannst aber bei deiner Schule nachfragen welche Möglichkeiten es gibt, ich denke aber eher keine.

Hallo ;) es kommt darauf an wie weit du von der schule entfernt wohnst, dann unter 4 lm wird dir kein Busgeld gezahlt .

und es kommt auf deine Jahrgangstufe an, denn ab der 11ten Klasse glaube ich muss man sich selbst an einer jahreskarte beteiligen:)

aber wenn beides nicht der fall ist, müsste die Schule dir eig. eine Jahreskatze bereitgestellt haben :) Kannst dich ja mal bei deiner Schule erkundigen oder bei deinem Busunternehmen :)

Und des wichtigste !!! : Hebe dir die tickets auf !!! mfg Olic

Wenn du weit genug von der Schule weg wohnst, wird die Schulbustour gezahlt!

Wende dich ans Sekretariat.

Ist eine Übernahme net möglich, weil die Voraussetzungen net vorliegen... Pech.

ich muss auch meine Monatskarte zum Job löhnen, das sind bei mir mal eben 153€. Die bekomme ich, wenn, dann nur anteilig zum Lohnsteuerjahresausgleich wieder.

und die Summe könnte ich auch gut anderweitig brauchen...