Geld zurück wenn das Kino einen Film kürzt ohne es anzugeben?
Hallo,
Ich würde gerne wissen ob ich mein Geld zurück verlangen kann wenn das Kino einfach stellen aus dem Film rausschneidet.
Weder stand es bei den Angaben zum Film noch wurde es vom Kassierer gesagt.
Diese Stellen waren auch nicht verboten worden oder sonst was. Man könnte sich den Film in voller Länge im Internet ansehen aber ich vertrete normalerweise die Meinung die Örtlichen Läden zu unterstützen.
Diese Stellen sind meiner Meinung nach essenzielle Stellen die den Film gar so schön machen.
Danke für Antworten.
4 Antworten
Ein Kino schneidet nichts - darf es vermutlich auch nicht, es gibt Urheberrechte.
Wenn es eine digitale Version war, dann kann der Filmvorführer nichts schneiden. Das ist eine Datei die in eine Schedule geladen wird. Man kann auf Pause drücken und manuell vorspulen, aber nichts raussschneiden. Den Film haben sie so per Festplatte bekommen.
Das könntest du ggf. nur, wenn ausdrücklich eine "uncut"-Fassung beworben worden wäre.
Also müssen sie es nicht angeben wenn sie schneiden?
Nein. Du hast die Leistung des Kinobetreibers in Anspruch genommen. Da gibt es kein Geld zurück. Außerdem: Was du gesehen hast, ist die Kinoversion.
Vor einpaar Jahren war er schoneinmal im Kino- da waren die Stellen dabei :c
In unserem Kino gibt es tatsächlich immer zwei Sorten von einem Film, einmal der ganze und einmal geschnitten/gekürzt.