Geld bezahlen für kostenlose Pornobilder

6 Antworten

Warte es ab. Und dann kannst du immer noch Widerspruch einlegen, denn dein Sohn ist offensichtlich noch minderjährig. Auch wenn die Situation für beide Seiten peinlich war, aber es ist normal, das pubertierende Jungen sich solche Fotos anschauen. War zu unserer Zeit wohl nicht anders, nur da waren es einschlägige Hefte.

Fals keine registrierung vorliegt warscheinlich nicht

"allerdings giebt es leute die alles mögliche als registrierung geltend machen wollen"

meist ziehen solche metoden aber nicht vor gericht

Nein,nicht zwingend!Wart erst mal ab,oder schau Dir die Seite mal an.Dann siehst Du ob sie kostenpflichtig ist.Und sei nicht zu streng mit Deinem Jungen.:-)

Es könnte zumindest sein, dass er gar nicht gemerkt hat, ob die kostenpflichtig waren oder nicht. Vllt kommst du auch mit der mangelnden Geschäftsfähigkeit davon (altersabhängig). Länger als vier Wochen sollte das Rätselraten aber nicht andauern; spätestens dann habt ihr die Rechnung.

Möglich wenn du kostenpflichtige Seiten im I-Net vom Anbieter nicht hast sperren lassen.