Geklaut/Arbeitsplatz?
Eine Freundin von mir hat in der Arbeit geklaut und hat einen Aufhebungsvertrag bekommen.Und sie hat sich beim AG gemeldet.Vom Arbeitsamt hat sie einen Fragebogen bekommen wieso und weshalb.Meine frage ist .Muss sie das angeben das sie geklaut hat?Kann das Arbeitsamt das nachprüfen?Wird ihr dann das ALG2 auch gesperrt? Sie weis nicht was sie machen.Were super wenn sich jemand hier auskennen würde und das erklären könnte.Danke schon mal
4 Antworten
Eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls führt nicht dazu, dass der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld verliert.
Aus Sicht der Arbeitsagentur ist die Kündigung wegen Diebstahls eine Kündigung wie jede andere auch.
Allerdings kann nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen für das Arbeitslosengeld (ALG I) eintreten. Die Verhängung der Sperrzeit kann verhindert werden, wenn der gekündigte Arbeitnehmer den Nachweis erbringt, dass die fristlose Kündigung unwirksam war. Hierauf ist nach Möglichkeit frühzeitig bei der Arbeitsagentur hinzuwirken.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/2019/kuendigung-wegen-diebstahls/01/#arbeitslosengeld
Der Beitrag wurde nachträglich geändert. Erst stand da nämlich, sie bekam die fristlose Kündigung und hat dann einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.
Welche konkreten Gefahren ein Aufhebungsvertrag in Bezug auf das ALG I mit sich bringt und vor allem wie man diese Gefahren umschiffen und Ärger mit dem Arbeitslosengeld vermeiden kann, verraten wir Ihnen im folgenden Beitrag.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, um die Beendigung Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses zu regeln. Dabei gibt es grundlegende Unterschiede zu einer Kündigung. Keine Kündigungsfrist - Die sonst im Arbeitsrecht üblichen Kündigungsfristen finden keine Anwendung.
Sie hat eine fristlose Kündigung bekommen und einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. Das zieht eine 3-monatige Sperre nach sich.
Mit einem Aufhebungsvertrag bekommt sie vom Amt kein Geld, sondern eine Sperre. Auch wenn sie nichts sagt, werden die sich schon denken, dass etwas Schlimmes vorgefallen ist. Auch muß sie gucken, was mit ihrer Krankenversicherung ist.
Die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter wollen wissen, ob sie selbst Schuld hat an der Kündigung oder ob ihr gekündigt wurde, weil keine Arbeit mehr vorhanden ist.
Sie sollte das schon ausfüllen, sonst muss das Amt beim Arbeitgeber nachfragen.
Sie ist nicht gekündigt worden, sondern hat einen Auflösungsvertrag unterschrieben.