geklaut jetzt erzählt die ladenbesitzerin allen herum?

4 Antworten

Das solltest du die Ladenbesitzerin fragen, warum sie dies tut.

Jeder Mensch hat das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung.

Heißt, man kann nicht daher gehen, und nicht öffentliche Dinge weiterverbreiten.

Und ein Ladendiebstahl wäre jetzt nichts öffentliches. Davon weiß im Prinzip nur der Ladenbesitzer, und vielleicht ein paar Kunden die das mitbekommen haben, plus die Polizei sofern sie denn gerufen wurde.

Zusätzlich wäre zu klären, ob es nicht vielleicht schon unter § 192 StGB - Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises fallen könnte.

Du bist der Täter , und nicht das Opfer..

Solange es nur deine Familie betrifft, die darauf hingewiesen ist, darf sie das.

Anders sieht es aus bei fremden Person, da sie dich in der Öffentlichkeit bloßstellt.

Da aber die Tat passiert ist, ist der Tatbestand einer Üblen Nachrede oder Verleumdung nicht gegeben.

Eventuell könnte es unter Beleidigung fallen, da der Diebstahl ja passiert ist...§192 StgB.

> Unter Beleidigungen versteht man nicht nur Schimpfwörter... es fallen auch andere Dinge drunter, die einen in der Öffentlichkeit verächtlich machen können. <

sprich sie darauf an. Oder gehe woanders einkaufen.