Geht das eigentlich noch?

2 Antworten

Kein Händler ist verpflichtet, mit Dir einen Kaufvertrag einzugehen. Wenn Du Dich in einem Shop also so verhältst, dass dies als missbräuchlich verstanden werden kann - was in Deinem Fall durchaus gegeben ist - kann dies zu einem, salopp gesagt, Rauswurf führen.

Du kannst also durchaus probieren, nochmals von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Musst dann allerdings mit den Konsequenzen leben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjähriger Telekommunikationsexperte

Du verursachst für die Firma Kosten.

Die werden deine Bestellung nicht annehmen.


Hundi883 
Beitragsersteller
 24.10.2024, 18:31

Schade