Gehört es in ein professionellen Geschäftsbrief rein (nach DIN 5008)?
Der Fall ist, dass wir als Unternehmen eine Anzeige gelesen haben und an den Produkten interessiert sind. Die Preise aus der Anzeige sagen nicht eindeutig aus ob es Brutto oder Nettoverkaufspreise sind und wir als Unternehmen schreiben jetzt einen Geschäftsbrief bzw. eine Anfrage auf ein verbindliches Angebot für bestimmte Produkte
Gehört in so einem Geschäftsbrief die Information rein, dass die Preise aus der Anzeige nicht ersichtlich waren & deswegen einmal angeben sollen es sich um brutto oder netto preise handelt oder einfach nur darum bitten dass die bei dem Angebot mit erwähnen ob es Brutto oder Netto preise sind?
2 Antworten
Kommt drauf an, wo ihr die Anzeige gefunden habt:
- Wenn sich der Werbeträger an private Endverbraucher richtet, muß der Endpreis (incl. MWSt) eindeutig abgegeben sein (siehe Preisangabenverordnung/PAngV).
- Bei gewerblichen Empfängern besteht diese Verpflichtung nicht, sollte allerdings ebenfalls klar ersichtlich sein, gegebenenfalls extra nachfragen.
Beides kannst du machen, aber eine Anfrage ist immer unverbindlich, heißt die können euch auch ein individuelles Angebot machen. Ich in der Situation hätte einfach angefragt, ob ihr ein individuelles Angebot bekommt für das Produkt xy in der Menge xy und ob ihr ein Rabatt bekommt. Wenn in dem Angebot nicht klar ersichtlich ist, ob es mit Steuer ist, dann mal direkt nachfragen. Achten bei der Auftragsbestätigung, wenn es dazu kommt daß es dort angegeben ist.