Gehört es in ein professionellen Geschäftsbrief rein (nach DIN 5008)?

2 Antworten

Kommt drauf an, wo ihr die Anzeige gefunden habt:

  • Wenn sich der Werbeträger an private Endverbraucher richtet, muß der Endpreis (incl. MWSt) eindeutig abgegeben sein (siehe Preisangabenverordnung/PAngV).
  • Bei gewerblichen Empfängern besteht diese Verpflichtung nicht, sollte allerdings ebenfalls klar ersichtlich sein, gegebenenfalls extra nachfragen.

Beides kannst du machen, aber eine Anfrage ist immer unverbindlich, heißt die können euch auch ein individuelles Angebot machen. Ich in der Situation hätte einfach angefragt, ob ihr ein individuelles Angebot bekommt für das Produkt xy in der Menge xy und ob ihr ein Rabatt bekommt. Wenn in dem Angebot nicht klar ersichtlich ist, ob es mit Steuer ist, dann mal direkt nachfragen. Achten bei der Auftragsbestätigung, wenn es dazu kommt daß es dort angegeben ist.