Gehaltfortsetzung bei Ferienjob ( 2 Monate)?

1 Antwort

Hey,

das gilt für dich zum mindest im zweiten Monat, da du ohne Unterbrechung beschäftigt bist, auch, wenn du wahrscheinlich sozialversicherungsfrei beschäftigt bist (bis 3 Monate möglich).

Wende dich daher an deinen Arbeitgeber, ob das in deinem ersten Monat auch gilt kann ich dir nciht genau sagen, ich glaube aber shcon, da die Beschäftigung ja grundsätzlich länger als 4 Wochen besteht.

Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – selber Schüler (Gym, NDS)