Geburt Einleitung verweigern?

2 Antworten

Jegliche Behandlung bedarf deiner Zustimmung.

Da jeder ärztliche Eingriff aus rechtlicher Sicht eigentlich eine strafbare Körperverletzung darstellt, kann der Arzt einen Patienten nur behandeln, wenn dieser der Behandlung zustimmt.

Grundvoraussetzung ist dafür in jedem Fall, dass der Patient ordnungsgemäß über den bevorstehenden Eingriff aufgeklärt war. Denn wer nicht versteht, worum es geht, kann auch nicht dazu einwilligen. Deswegen hat der Arzt gegenüber dem Patienten auch immer eine Aufklärungspflicht.

Es stellt sich aber die Frage, warum die Geburt eingeleitet werden soll.

Wenn eine Fortdauer der Schwangerschaft für Mutter oder Kind bedrohlich sind, wird wohl niemand eine Einleitung ablehnen.

Ist nur der errechnete Entbindungstermin überschritten, müssen Schwangere von nun an häufiger beim Arzt vorsprechen. Durch die engmaschigen Kontrollen behalten die Mediziner und Hebammen das Baby genau im Auge und können schnell reagieren, wenn es Anlass zum Handeln gibt. Alle zwei bis drei Tage wird mit einem CTG kontrolliert, ob es dem Baby gut geht. Bei
normaler Fruchtwassermenge, unauffälligen Herztönen und den üblichen
Kindsbewegungen ist alles im Lot.

Mehr als 40 % aller Schwangeren gebären nach dem errechneten Termin. Die DGGG (Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe) formuliert in ihren Leitlinien, bei Terminüberschreitung eine Einleitung ab 41+0 SSW anzubieten und ab 41+3 SSW zu empfehlen. Bei einer Übertragung (ab 42+0 SSW) sollte eine Einleitung oder ein Kaiserschnitt gemacht werden. Dies bezieht sich natürlich auf einen gesicherten ET bei risikoarmer
Einlingsschwangerschaft.

Wenn du bisher eine komplikationslose Schwangerschaft ohne irgendwelche Risiken hast, würde ich in aller Ruhe die Hände in den Schoß legen und abwarten. Dein Kind weiß schon, wann es zu kommen hat.

Wenn doch irgendwelche Risiken vorliegen, solltest du das in Ruhe mit deinem Frauenarzt oder deiner Hebamme besprechen.

Ich wünsche dir alles Gute, eine gesunde Restschwangerschaft und eine schöne Geburt!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Also ich habe sie zwar nicht verweigert, wurde aber nochmal ausführlich im Krankenhaus beraten und gefragt, ob ich das trotz der Einweisung meiner Gyn möchte. Ich hätte also problemlos Nein sagen können.