Gasnachzahlung?

7 Antworten

Ich finde die Forderung Deines Vaters absurd. Er hat zugelassen, dass Dein Bruder Dich bedroht und misshandelt und jetzt will er von Dir, daß Du Dich an den Heizkosten beteiligst.

Ich gehe davon aus, dass Du Dich noch immer im Frauenhaus oder an einem anderen, sicheren Ort aufhältst. Du bist noch minderjährig oder gerade erst volljährig geworden, und ob Du derzeit arbeiten oder über andere finanzielle Mittel verfügen kannst, ist aufgrund der geringen Informationen aus Deinen bisherigen Fragen nicht erkennbar.

Unter diesen Umständen würde ich freiwillig keinen Cent bezahlen. Und ich bezweifle, dass es für die Forderung Deines Vaters eine rechtliche Grundlage gibt.

Giwalato


verreisterNutzer  12.01.2022, 15:22

Du hast wohl weiter im Account der Fragestellerin recherchiert. Danke.

In dem Fall hat der Vater keinen Anspruch, denn zum einen wird er ja das Kindergeld bekommen hat, das ausschließlich zur Versorgung einschließlich Wohnkosten wird und dessen berechtigter nicht die Eltern sondern das Kind ist. Zum anderen hatten oder hätten die beiden sich über Kostgeld einigen können sofern die Fragestellerin über eigenes Einkommen verfügt. Darüber hinaus besteht ja auch die Obhuts und Versorgungspflicht bis mindestens zum 23. Lebensjahr.

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Wenn du nicht Vertragspartner bist kann man dich nicht zwingen.

Wenn dir was an einem guten Verhältnis liegt bietest du, in der annahme das es um die Wohnung/das Haus geht in dem du bis Sept. 2021 gewohnt hast, an einen Teil, max jedoch 1/X (X= Anz. Personen im Haushalt) zu übernehmen.

Wenn dir das verhältnis egal ist und du da nicht wieder hin willst kannst du das ignorieren.

was soll das denn?

die Nachzahlung betrifft Papis Wohnung, hast du bei IHM gewohnt??

und bist jetzt ins Frauenhaus??


MAMAmia649 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 15:00

Ja ich hab bei ihm wegen der Trennung meiner Eltern gewohnt und gehe auch noch zur Schule ( habe kein Einkommen etc.) Er hat Unterhalt und Kindergeld für mich bekommen und mein Bruder wohnt ja auch noch dort.

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peterobm  12.01.2022, 15:06
@MAMAmia649

und wovon willst was ohne Einkommen zahlen?? bist noch minderjährig?

das dürfte abgedeckt sein, Unterhalt u. Kindergeld

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Vermutlich richtet sich die Forderung des Vaters an Sie als "Mit"-Verbraucher.

Hauptzahlungspflichtiger ist der Vertragspartner des Gaslieferanten.

Vertragspartner bist Du nicht. Aber wenn Du der Nutznießer warst und die Kosten verursacht hast solltest Du auch einen Anteil dazu zahlen.

Sonst bleibt Dir nichts andere übrig als das Ferienhaus wieder zu verlassen. Sei froh daß er keine Miete und Strom berechnet. Das könnte auch noch auf Dich zukommen.

Woher ich das weiß:Recherche

BigBee1  12.01.2022, 14:55

Frauenhaus..... Ich hatte aber auch zuerst Ferienhaus gelesen :-)

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MAMAmia649 
Beitragsersteller
 12.01.2022, 14:55

*Frauenhaus: zum Schutz und zur Sicherheit der Gewalt die dort erlebt wurde

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dieLuka  12.01.2022, 14:56

Es geht vermutlich nicht um die Kosten des Frauenhauses (nicht Ferienhaus).

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dieLuka  12.01.2022, 15:32
@christl10

Es geht ja um eine Nachzahlung. Und da sie erst ab Sept. Im Frauenhaus wohnt war sie vermutlich von Jan bis Ende august/Anfang Sept woanders. Vermutlich im Elternhaus

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christl10  12.01.2022, 15:42
@dieLuka

Warum sollte sie die Kosten vom Elternhaus übernehmen? Ich verlange auch nichts von meinen Kindern, wenn sie bei mir wohnen.

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dieLuka  12.01.2022, 15:44
@christl10

Das kann ich dir nicht sagen. Ich weiß ja auch nur was oben steht.

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