Gartenlounge über Lichtschachtabdeckung?
Hallo zusammen,
ich habe mir diese (im Anhang) Gartenlounge gekauft und wollte fragen ob ich eine Seite davon über dem Lichtschacht (siehe Anhang) stellen darf oder ist das verboten.
Ich wohne in einem Mehrfamilienparteienhaus im Erdgeschoss.
4 Antworten
Hallo Wolfi
Der Lichtschacht muss in 1. Priorität Luft durchlassen und in 2 Priorität Licht. Gemäss Bild sehe ich dass du einen Gitterrost mit der Masche 30 x 30 mm und die Tragstäbe sind auf der kurzen Seite gespannt. Was ich nicht sehe, ist an der Fassadenseite eine Flacheisenverstärkung am Gitterrost angeschweisst oder ist an der Fassadenseite ein Winkel angebracht wo der Gitterrost draufliegen kann.
Nehmen wir an dass der Gitterrost eine Flacheisenverstärkung hat und wenn nicht, liegt er an der Fassadeseite auf einem Winkel auf.
Somit mach ich mir keine Sorgen wegen der Belastung der Gartenlounge. Stellen Sie die Gartenlounge so, dass 1/3 des Lichtschachtes Luft durchlassen kann.
Weitere Infos über Gitterroste kannst du auf folgenden Seiten anschauen.
Falls durch diesen Lichtschacht die Luft für die Wärmepumpe fliessen würde, dann darfst du auf keinem Fall das Lichtschachtgitter mit etwas abdecken. Der Lüftungsmotor der Wärmepumpe würde innerhalb kurzer Zeit den Geist abgeben.
Gruss
Salvatore
Kläre das mit dem Vermieter. Letztendlich versperrt ihr damit die Lichtquelle des Kellers, so dass es dort dunkel ist.
Hier sollte vermutlich weiterhin darauf geachtet werden, dass die Lounge nicht unmittelbar auf dem Gitter steht (Gewicht).
Verobten is es nicht
Aber es fehlt das Licht
Nein, ein Lichtschacht ist kein Fluchtweg nach den Landesbauordnungen.
Frag bei der Hausverwaltung nach.
Kommt wohl stark auf den Raum an, den ihr verdeckt. Denn Licht und Luftzufuhr gibts dann nicht mehr. Wenns euer eigener Raum ist, könnt ihr das aber selbst bestimmen.
achso ich dachte der Schacht könnte als Fluchtweg dienen bei Brand