Garantie auf Reißverschlüsse an schuhen?

3 Antworten

Da haben sie dich ein bisschen veralbert. Sie haben schon Recht. Garantie kann man ausschließen. Das liegt daran, dass Garantien eine freiwillige Sache der Unternehmen sind. Sie können sagen auf was, wie lange und ob überhaupt.

Gesetzlich heißt das ganze Gewährleistungsanspruch. Das ist aber tatsächlich ein Unterschied. Eine Garantie ist eine freiwillge Sache des Herstellers und Gewährlesitung eine gesetzliche Schutzmaßnahme für den verbaucher.

§433 BGB Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

Absatz 1 Satz 2: Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen.

Sie können den Gewährleistungsanspruch dir nur ausschlagen, wenn sie dir nachweisen können, dass du die Sache nicht sachgemäß benutzt hast. Im ersten halben Jahr müssen sie dir das sogar nachweisen.

Du hast also gesetzliche Ansprüche. Die heißen aber Gewährleistung und nicht Garantie. Du solltest nochmal zum Laden hin und darauf hinweisen, dass du einen Sachmangel festgestellt hast und daher von deinem Gewährleistungsanspruch gebrauch machst.

§434 BGB Sachmangel

Absatz 1 Satz 2 Nummer 2: Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann.

Das trifft bei dir ja nciht zu. Daher existiert hier ein Sachmangel.

437 BGB Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Vorraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nciht anders bestimmt ist, 1. nach §439 BGB Nacherfüllung verlangen, 2. nach den §§ 440. 323 und 326 Abs. 5 BGB von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und 3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311 a Schadenersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Gewährleistung hast du auch auf Einzelteile, Garantie basiert auf Kulanz.

Innerhalb der ersten 6 Monate hat der Händler die Beweislast, das heißt, er muss beweisen, dass der Schaden nicht schion von Anfang an vorhanden war, danach musst du das beweisen. Du hast ein Recht auf Nacherfüllung, also Reparatur oder Ersatz, wenn eine Reparatur nicht geht (§ 437 ff. BGB), kannst also zum Händler gehen und Hilfe verlangen.

Ein Rechtsstreit lohnt sich aufgrund des Wertes sicher nicht.

Man kann schon einzelne Teile aus der Garantie ausschließen. Man darf aber Garantie und Gewährleistung nicht verwechseln. Aber egal: Der Reissverschluss gehört zum Schuh, also tausch die Dinger um.