Computermaus 11 Monate nach dem Kauf noch in der Garantie?

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Wenn du tatsaechlich eine Garantie meinst, musst du in den Garantiebedingungen des Garantiegebers nachschauen (meist ist das der Hersteller). Vorausgesetzt natuerlich, es gibt auf die Maus ueberhaupt eine Garantie.

Meinst du aber die gesetzliche "Gewaehrleistung" des Haendlers, dann gilt diese 24 Monate ab Kauf. Allerdings gibt es nur in den ersten 6 Monaten die sog. "Beweislastumkehr". Ab dem 7. Monat kann der Haendler von dir den Beweis dafuer verlangen, dass das Teil bereits beim Kauf kaputt war oder zumindest eine Macke hatte, die letztendlich zu dem jetzt erst aufgetretenen Defekt gefuehrt hat. Die "Gewaehrleistung" bezieht sich naemlich nur auf den Auslieferungszustand. Maengel, die erst danach auftreten, sind von der "Gewaehrleistung" nicht erfasst.

Computermaus 11 Monate nach dem Kauf noch in der Garantie?

Die Grantiebedingungen (die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers) kannst Du in den beigelegten Unterlagen zur Maus oder vermutlich auch auf deren webseite nachlesen.

Die gesetzliche Gewährleistungsfrist des Verkäufers in Deutachland beträgt zwei Jahre. In sofern würde ich es mal bei dem Geschäft versuchen, bei der Du die Maus erstanden hast.

Dazu gibt es aber auch ein paar Dinge zu wissen. Siehe: https://www.gewaehrleistungsfristen.de/wie-lange-besteht-eine-gewaehrleistungsfrist