FWD für ein Fachabitur?

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Der FWD kann als praktischer Teil angerechnet werden.

Können bereits absolvierte Tätigkeiten auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden?

Bereits absolvierte praktische Tätigkeiten können auf Grundlage einer Einzelfallprüfung auf den praktischen Teil der Fachhochschulreife angerechnet werden. Dazu zählen Wehrdienst, Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr. Auch nicht-abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- und Bundesrecht und Kindererziehungszeiten können so angerechnet werden. Ausgenommen sind jedoch Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I.

https://www.fachhochschulreife-nachholen.de/tipps-infos/fachhochschulreife-der-praktische-teil